Es wurde festgestellt, dass einige Wahlberechtigte Personen zur Europawahl 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhielten.
Solchen Problemen gehen wir gerne und umgehend auf den Grund, um bei einer wichtigen Wahl keine Zweifel aufkommen zu lassen.
Fakt ist: Der Fehler liegt hier nicht bei der Samtgemeinde Brome. Gleichzeitig ist wichtig zu betonen, dass man wählen gehen darf, solange man im Wählerverzeichnis steht - auch ohne Wahlbenachrichtigung. Aus dem offiziellen Wählerverzeichnis wird niemand von der entsprechenden Wahl ausgeschlossen. Das Verzeichnis liegt mehrere Wochen vor einer Wahl zur Einsicht in der Samtgemeinde Brome aus.
Der Ablauf ist in allen Kommunen mehr oder weniger gleich:
Das Wählerverzeichnis wird von der Samtgemeinde Brome erstellt und zum Druck der Wahlbenachrichtigungen an eine hierfür geeignete Druckerei übermittelt. Anschließend gehen die Benachrichtigungen durch die Deutsche Post in die Haushalte.
Dass jemand die Wahlbenachrichtigung nicht bekommt, obwohl er oder sie im Wählerverzeichnis steht, könnte beispielsweise durch Komplikationen beim Versand auftreten.
Die Kreiswahlleitung ist über derartige Vorgänge natürlich informiert. Diese Probleme gibt es leider auch in anderen Kommunen und werden bei der Nachbesprechung noch einmal auf den Tisch kommen und direkt mit den Partnerunternehmen geklärt.
Wichtig und sicher ist jedenfalls, dass jeder und jede Wahlberechtigte die entsprechende Wahl auch ausüben kann und darf.