I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor, Landkreis Gifhorn 301, werden die Ergebnisse der Wertermittlung für die nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flurstücke gemäß § 32, Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), festgestellt.
Es wurden keine Änderungen an der Wertermittlung vorgenommen.
Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff FlurbG bewertet worden.
Die Unterlagen und Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung lagen am 26.05.2025 beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Wilhelmstraße 3 in 38100 Braunschweig im Raum 303 nach Absprache zur Einsichtnahme aus.
Ferner standen Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig im selben Zeitraum für Auskünfte zur Verfügung.
Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 26.05.2025 um 15:00 Uhr im Raum 303 des Amtes für regionale Landesentwicklung, Wilhelmstraße 3, 38100 Braunschweig, stattgefunden. In diesem Termin war ebenfalls nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.
Es wurden keine Hinweise oder Einwendungen vorgetragen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, einzulegen.