Der gewählte Vertreter der AfD, Denis Willing, verliert seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Brome gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2, da er keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet der Samtgemeinde besitzt.
Der Sitz bleibt bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt (Vgl. § 44 Abs. 1 NKWG).