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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 26/2024
Wahlen
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Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung gemäß § 77 Absatz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung

Der gewählte Vertreter der AfD, Denis Willing, verliert seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Brome gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2, da er keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet der Samtgemeinde besitzt.

Der Sitz bleibt bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt (Vgl. § 44 Abs. 1 NKWG).

Brome, den 2024-06-21
gez.
Alexander Pede
Samtgemeindewahlleiter