am Sonntag 06.07.2025, um 19 Uhr, in der Gaststätte „Zur Post“ in Bergfeld.
| 1. | Eröffnung, Begrüßung, sowie Feststellung der ordentlichen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Antrag Gemeinde Bergfeld auf einen Teilverkauf vom Feldweg Sombusch, Vorstellung vom Vertragsentwurf |
| 3. | Beschluss über den Verkauf laut Vertragsentwurf |
Laut §13 unserer Satzung darf über den Tagesordnnungspunkt 3 nur abgestimmt werden, wenn Mitglieder mit mindestens zwei Drittel aller Stimmrechte anwesend oder vertreten sind. Sind weniger als zwei Drittel aller Stimmrechte vertreten, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser kann ohne Rücksicht auf den Umfang der vertretenden Stimmrechte abgestimmt werden; für die Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. Zwischen der ersten und der zweiten Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Tagen liegen. Die Ladung zur zweiten Versammlung kann mit der ersten verbunden werden.
Daher erscheint an dieser Stelle satzungsgemäß eine zweite Einladung zu einer erneuten Mitgliederversammlung, falls die erforderlichen zwei Drittel aller Stimmrechte nicht anwesend sein sollten:
am Freitag den 11.07.2025, um 19 Uhr, in der Gaststätte „Zur Post“ in Bergfeld
| 1. | Eröffnung, Begrüßung, sowie Feststellung der ordentlichen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Antrag Gemeinde Bergfeld auf Teilverkauf vom Feldweg Sombusch, Vorstellung vom Vertragsentwurf |
| 3. | Beschluss über den Verkauf laut Vertragsentwurf |
Hinweis:
Für Abstimmungen in beiden Versammlungen ist es unter Umständen notwendig, sein satzungsgemäßes Stimmrecht (je angefangenem Hektar eine Stimme) nachzuweisen, bzw. entsprechende Vollmachten vorlegen zu können.