... gar nicht das Ordnungsamt für die Bekämpfung des EPS zuständig ist? In erster Linie hat sich jeder Grundstückseigentümer eigenständig um seine oder ihre befallenen Bäume zu kümmern. Stellen Sie einen Befall an öffentlichen Orten fest, geben Sie diesen Ihrer jeweiligen Mitgliedsgemeinde weiter. Bei gesundheitlichen Auswirkungen durch den EPS besuchen Sie Ihren Arzt und melden dies bestenfalls auch dem Gesundheitsamt.