Der Eichenprozessionsspinner breitet sich seit einigen Jahren verstärkt auch in Niedersachsen aus – und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren dar. Grund dafür sind die feinen Brennhaare der Raupen, die starke Hautreaktionen, Atemnot und allergische Symptome auslösen können. Besonders gefährdet sind Orte mit viel Publikumsverkehr wie Schulhöfe, Spielplätze, Parks oder Waldränder – doch auch Privatgrundstücke bleiben vom Befall nicht verschont.
Wer ist verantwortlich für die Bekämpfung?
Die Zuständigkeit für die Bekämpfung ist klar geregelt:
- Private Flächen: Auf Privatgrundstücken sind die Eigentümer selbst verpflichtet, tätig zu werden. Die Entfernung der Raupennester darf nur durch geschulte Fachfirmen erfolgen, da die giftigen Brennhaare gesundheitsschädlich sein können. Die Kosten trägt der Eigentümer. Es wird empfohlen, die Gemeinde zu informieren, welche privaten Flächen vom Befall betroffen sind, damit gegebenenfalls abgestimmte Maßnahmen erfolgen können.
- Gemeindeflächen: Liegt die befallene Fläche im Besitz der Gemeinde, ist diese für die Entfernung der Nester zuständig. Die Gemeinde organisiert entsprechende Maßnahmen und sorgt für die Sicherheit der Bevölkerung.
- Samtgemeindeflächen: Ist die Fläche der Samtgemeinde zugeordnet, übernimmt diese die Bekämpfung. Hinweise auf Befall können direkt an das Bauamt der Samtgemeinde gemeldet werden
Wann muss das Gesundheitsamt informiert werden?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn (zuständig als Fachamt im Landkreis) sollte in folgenden Fällen kontaktiert werden:
- Bei massivem Befall auf öffentlichen Flächen, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen.
- Wenn Unsicherheiten über notwendige Maßnahmen oder geeignete Fachfirmen bestehen.
Das Gesundheitsamt berät, stellt Informationsmaterial zur Verfügung.
Verhaltenstipps bei Befall:
- Befallene Bereiche meiden und Warnschilder unbedingt beachten.
- Raupen und ihre Nester niemals berühren!
- Nach einem möglichen Kontakt: Kleidung sofort wechseln und gründlich duschen.
- Bei gesundheitlichen Symptomen sofort ärztliche Hilfe oder das Gesundheitsamt kontaktieren.
Gemeinsame Verantwortung für den Schutz
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Gemeinden, die Samtgemeinde und Privatpersonen sind jeweils für ihre Flächen verantwortlich Nur durch schnelles Handeln und Zusammenarbeit lässt sich die Ausbreitung eindämmen und die Bevölkerung schützen.
Ordnungsamt