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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 28/2025
Aktuelles Samtgemeinde Brome
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Lärmbelästigung durch Hundegebell

Immer wieder erreichen das Ordnungsamt der Samtgemeinde Brome Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch anhaltendes Hundegebell in ihrer Ruhe gestört fühlen. Doch wann ist Hundegebell noch normal – und ab wann handelt es sich um eine unzumutbare Lärmbelästigung?

Was gilt rechtlich?

Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Hunde so gehalten werden, dass niemand durch den von ihnen verursachten Lärm mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Als Faustregel gilt: Bellt ein Hund am Tag insgesamt länger als 30 Minuten oder länger als 10 Minuten ununterbrochen, kann dies bereits eine mehr als geringfügige Belästigung darstellen.

Hundegebell ist grundsätzlich ein normales Verhalten, das in gewissem Maße von der Nachbarschaft zu tolerieren ist. Wird das Bellen jedoch übermäßig oder hält es über längere Zeiträume an, kann das Einschreiten der Behörde erforderlich werden.

Wann greift das Ordnungsamt ein?

Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Hundegebell gestört fühlen, können sich zivilrechtlich wehren oder das Ordnungsamt einschalten. Ein behördliches Einschreiten ist jedoch nur möglich, wenn eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn jemand ohne berechtigten Anlass oder in einem vermeidbaren Ausmaß Lärm verursacht, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen.

Was bedeutet „Allgemeinheit oder Nachbarschaft“?

Von einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft spricht man, wenn nicht nur ein einzelner Haushalt, sondern mehrere Haushalte in der Umgebung betroffen sind. Die Allgemeinheit ist ein noch weiterer Begriff und umfasst einen größeren Personenkreis, wie etwa die Bewohner einer ganzen Straße oder eines Wohngebiets.

Was können Hundehalter tun?

Das Ordnungsamt appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere so zu halten, dass es nicht zu übermäßigem und vermeidbarem Lärm kommt – insbesondere während der Ruhezeiten und bei eigener Abwesenheit. Mehrstündiges, ununterbrochenes Bellen ist nicht normal und muss von den Nachbarn nicht hingenommen werden.

Ordnungsamt