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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 28/2025
Aktuelles Samtgemeinde Brome
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Ruhezeiten in der Samtgemeinde Brome

In der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Brome sind verbindliche Ruhezeiten festgelegt.

Diese gelten zur Sicherstellung der allgemeinen Ordnung und zur Vermeidung von Lärmbelästigungen.

  • An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhe einzuhalten.
  • An Werktagen gilt die Ruhezeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie eine Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen, handwerkliche Arbeiten oder andere störende Aktivitäten untersagt.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Samtgemeinde Brome bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung der festgelegten Ruhezeiten.

Ordnungsamt