In der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Brome sind verbindliche Ruhezeiten festgelegt.
Diese gelten zur Sicherstellung der allgemeinen Ordnung und zur Vermeidung von Lärmbelästigungen.
Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen, handwerkliche Arbeiten oder andere störende Aktivitäten untersagt.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Samtgemeinde Brome bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung der festgelegten Ruhezeiten.