Die Landratswahl wird am 26.10.2025 stattfinden (Stichwahl 09.11.2025).
Zur bevorstehenden Wahl nach den Herbstferien wird eine Anpassung der Wahlbezirkseinteilung erfolgen. Hintergrund ist die terminliche Lage unmittelbar am Ende der Herbstferien, wodurch es voraussichtlich zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der Wahlvorstände kommen kann.
Um den Personalbedarf zu reduzieren und den Ablauf der Wahl ordnungsgemäß sicherzustellen, sollen einzelne Wahlbezirke zusammengelegt werden. Da es sich bei dieser Wahl nur um eine Stimmabgabe pro Wähler/in handelt, ist der organisatorische Aufwand je Wahlbezirk zudem geringer.
Die neue Einteilung der Wahlbezirke stellt sich wie folgt dar:
| Wahlbezirk | Gebiet | Bemerkung |
| 010 | Bergfeld |
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| 020 | Brome-Ost |
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| 021 | Brome-West |
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| 022 | Altendorf / Benitz / Wiswedel |
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| 023 | Zicherie |
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| 030 | Ehra / Lessien | Zusammenlegung |
| 040 | Parsau / Ahnebeck / Croya / Kaiserwinkel | Zusammenlegung |
| 050 | Rühen-Süd |
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| 051 | Rühen-Nord |
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| 052 | Brechtorf / Eischott | Zusammenlegung |
| 060 | Tiddische / Hoitlingen | Zusammenlegung |
| 070 | Tülau / Voitze | Zusammenlegung |
| 080 | Briefwahlbezirk I |
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| 081 | Briefwahlbezirk II |
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Die gesetzlichen Vorgaben nach § 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), wonach ein Wahlbezirk in der Regel nicht mehr als 2.500 Einwohner umfassen soll, wurden dabei eingehalten.
Die Einteilung der Wahlbezirke erfolgt gemäß § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch die Samtgemeinde Brome im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.
Die Verwaltung bittet um Beachtung dieser Einteilung bei der Vorbereitung auf die bevorstehende Wahl. Ergänzende Informationen zur Briefwahl sowie zur Durchführung der Wahl werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bitte achten Sie auf das angegebene Wahllokallokal auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.