Die Schulsporthallenbelegungspläne für den Sommer 2024 verlieren ab dem 03.10.2024 ihre Gültigkeit. Aus diesem Grund stehen auf der Homepage der Samtgemeinde Brome unter „Turnhallen“ die Belegungsanmeldungen „Winter 2024/2025“ in den Schulsporthallen der Samtgemeinde Brome zur Verfügung. Ich bitte Sie, die Belegungs-anmeldungen vollständig auszufüllen und bis spätestens 06.09.2024 bei der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome einzureichen.
Die Richtlinien sind auf der Homepage der Samtgemeinde Brome unter dem Link www.samtgemeinde-brome.de/Samtgemeinde/Ortsrecht einzusehen.
Bitte geben Sie auf den Belegungsanmeldungen u. a. wie gefordert an:
| 1. | Einen Ansprechpartner bei Rückfragen, zu den beantragten Hallen-zeiten mit Name, Vorname, Telefonnummer und Mailadresse sowie | |
| 2. | a) | Den Verein mit dem Namen des/r Übungsleiter/in, |
| b) | die Sportart, |
| c) | die Teilnehmerzahl und |
| d) | der Altersgruppe |
Die Winter-Belegungspläne für die Schulsporthallen in Brome, Rühen und für die Gymnastikhalle Voitze treten nach den Herbstferien, am 21.10.2024, in Kraft.
Bei Terminüberschneidungen sind Absprachen zwischen den Vereinen vorab zu treffen.
Bei Fragen stehe ich unter der Telefonnummer 05833 84-102 oder per E-Mail: schule@samtgemeinde-brome.de gern zur Verfügung.