In den vergangenen Wochen häufen sich die Meldungen über Rattensichtungen in der Samtgemeinde Brome.
Besonders betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner, die am Ortsrand wohnen in der Nähe von Feldern und Grünflächen.
Der örtliche Wasserverband sieht einen klaren Zusammenhang zwischen der unsachgemäßen Entsorgung von Essensresten und der wachsenden Rattenpopulation.
Die Kanalisation ist kein Mülleimer. Wer Essensreste über Toilette oder Spüle entsorgt, betreibt aktive Rattenfütterung. Die Tiere finden in den Abwasserschächten nicht nur Schutz, sondern auch reichlich Nahrung.
Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, appelliert der Wasserverband an die Bevölkerung, Essensreste ausschließlich über den Hausmüll zu entsorgen und darauf zu achten, dass keine Speisereste in die Kanalisation gelangen.
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, einen Rattenbefall auf ihrem Grundstück zu bekämpfen – und zwar auf eigene Kosten. Bei einem Befall im öffentlichen Bereich wird regelmäßig Ködermaterial in den Kanalschächten ausgelegt.
Die Verantwortung für die Eindämmung der Rattenpopulation liegt nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Nur durch eine konsequente und verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen kann eine langfristige Lösung des Problems erzielt werden.
Um die Attraktivität für Ratten zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
• Keine Essensreste in Toilette oder Ausguss entsorgen, da diese über die Kanalisation Ratten anlocken.
• Mülltonnen immer geschlossen halten und keine Lebensmittelreste achtlos im Garten oder auf dem Kompost entsorgen.
• Unterschlupfmöglichkeiten beseitigen: Gerümpel, Holzstapel und dichte Vegetation regelmäßig entfernen oder auslichten.
• Tierfutter nicht offenstehen lassen und Futterstellen für Wild- und Haustiere sauberhalten
Es ist sinnvoll, die Nachbarschaft über einen festgestellten Befall zu informieren, da Ratten selten nur ein einzelnes Grundstück betreffen. Eine gemeinsame Bekämpfung ist oft effektiver.
Ein völliges Verhindern von Ratten am Ortsrand ist praktisch nicht möglich. Entscheidend ist, durch konsequente Prävention und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben das Risiko zu minimieren und bei Befall schnell und koordiniert zu handeln.
Anmerkung:
Ein Rattenbefall in Niedersachsen ist der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden.
Eine Mitteilung durch das Ordnungsamt an den Wasserverband erfolgt zusätzlich, wenn der Befall im Bereich der Kanalisation festgestellt wird.
Die Grundstückseigentümer sind jedoch stets eigenverantwortlich für die Bekämpfung des Rattenbefalls auf ihrem Grundstück zuständig. Sie müssen auf eigene Kosten Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.