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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 35/2025
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Straßenreinigung – wer ist wofür zuständig?

Die Sauberkeit und Verkehrssicherheit unserer Straßen liegt nicht nur in der Verantwortung der Gemeinde, sondern auch bei den Anwohnerinnen und Anwohnern.

In der Straßenreinigungsverordnung ist festgelegt, welche Pflichten je nach Straßentyp bestehen:
  • Gemeindestraßen: Reinigungspflicht für Gehweg, Gosse und bis zur Straßenmitte.
  • Kreisstraßen: Reinigungspflicht für Gehweg und Gosse, nicht jedoch bis zur Straßenmitte.
  • Landes- und Bundesstraßen: Reinigungspflicht nur für den Gehweg. Gosse und Straßenmitte werden hier nicht von den Anliegern gereinigt.

Gerade auf Landes- und Bundesstraßen bestehen erhöhte Gefahren durch den Straßenverkehr.

Hier übernimmt der Bauhof die Reinigung von Gosse und bis zur Fahrbahnmitte. Die Mitarbeiter verfügen über geeignete Absperrmöglichkeiten und die notwendige Sicherheitsausrüstung wie Warnwesten und reflektierende Kleidung.

Welche Reinigungsaufgaben im Einzelnen geregelt sind, können Sie jederzeit im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung nachlesen.

Dieses gibt eine klare und verbindliche Übersicht.

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Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die entsprechenden Regelungen zu beachten und damit zu einem sauberen und sicheren Ortsbild beizutragen.

Ordnungsamt