Der Rat der Gemeinde Tülau hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den Hebesatz für die Realsteuer „Grundsteuer B“ für das Haushaltsjahr 2024 geändert und wie folgt festgesetzt:
| | Hebesatz Alt | Hebesatz Neu |
| Grundsteuer B: | 350,00 v. H. | 370,00 v. H. |
Die Samtgemeinde Brome hat die Änderungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2024 erstellt und wird diese ab dem 10.09.2024 per Post zustellen.