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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 36/2024
Aktuelles Samtgemeinde Brome
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Änderung des Hebesatzes der Gemeinde Tülau zum 01.01.2024 „Grundsteuer B“

„Grundsteuer B“

Der Rat der Gemeinde Tülau hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den Hebesatz für die Realsteuer „Grundsteuer B“ für das Haushaltsjahr 2024 geändert und wie folgt festgesetzt:

Hebesatz Alt

Hebesatz Neu

Grundsteuer B:

350,00 v. H.

370,00 v. H.

Die Samtgemeinde Brome hat die Änderungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2024 erstellt und wird diese ab dem 10.09.2024 per Post zustellen.

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Bereich Ordnungswesen, Finanzen