Der Rat der Gemeinde Rühen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Hebesatz für die Realsteuer „Grundsteuer B“ für das Haushaltsjahr 2024 geändert und wie folgt festgesetzt:
| Hebesatz Alt | Hebesatz Neu |
| Grundsteuer B | 350,00 v. H. | 380,00 v. H. |
Die Samtgemeinde Brome hat die Änderungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2024 erstellt und wird diese ab dem 10.09.2024 per Post zustellen.