Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 36/2024
Aktuelles Samtgemeinde Brome
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

„Grundsteuer B“

Der Rat der Gemeinde Rühen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Hebesatz für die Realsteuer „Grundsteuer B“ für das Haushaltsjahr 2024 geändert und wie folgt festgesetzt:

Hebesatz Alt

Hebesatz Neu

Grundsteuer B

350,00 v. H.

380,00 v. H.

Die Samtgemeinde Brome hat die Änderungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2024 erstellt und wird diese ab dem 10.09.2024 per Post zustellen.

ServiceCenter
Bereich Ordnungswesen, Finanzen