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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 37/2024
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Fristende ist der 28.09.2024

Petition des Gemeinderates Ehra-Lessien zur Mitzeichnung Online verfügbar

„Festlegung eines bindenden maximalen Schlüssels zwischen unterzubringenden Geflüchteten und Einwohnenden“

Aufgrund der Planungen der Landesaufnahmebehörde auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände im Ortsteil Lessien hat der Gemeinderat der Gemeinde Ehra-Lessien beschlossen, eine Petition einzureichen.

Ziel ist es eine gesetzliche Regelung zu erwirken, die die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Anzahl der unterzubringenden Flüchtenden berücksichtigt.

Für die weitere Behandlung im Niedersächsischen Landtag sind 5000 Mitzeichnende erforderlich.

Bitte unterstützen Sie die Petition über folgenden Link

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=116

oder scannen sie den QR Code mit ihrer Smartphone Kamera

Wortlaut der Petition:

Wir fordem zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit die Festlegung eines bindenden maximalen Schlüssels zwischen unterzubringenden Geflüchteten und Einwohnenden in den Gemeinden/Ortsteilen in Niedersachsen.

Begründung:

Das Asylrecht dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schutzt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte.

Die aktuelle Anzahl von Geflüchteten deren Unterbringung und Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, bei denen auch die Einwohnerinnen und Einwohner ihren Beitrag leisten.

Bund und Länder haben sich mit dem „Königsteiner Schlüssel" auf eine Verteilung der Geflüchteten geeinigt, welche die Einwohnerzahl und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bundesländer berücksichtigt.

Eine ähnliche Regelung gibt es zwischen den Gemeinden bzw. Ortsteilen und dem Land Niedersachsen bislang nicht. Das führt aktuell zu einer unausgeglichenen Verteilung zu Lasten einzelner Gemeinden/Ortsteilen, insbesondere an Standorten mit Notunterkünften und Erstaufnahmestellen.

Die maximale Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten ist in ein passendes Verhältnis zur Einwohnerzahl der Gemeinde/Ortsteil zu stellen und rechtlich zu verankern.

Die Gemeinden sowie ihre Einwohnerinnen und Einwohner müssen vom Land einbezogen und ihre Belange berücksichtigt werden.

Gemeinderat Ehra-Lessien