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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 44/2024
Aktuelles Samtgemeinde Brome
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Aktuelles Samtgemeinde Brome

Ah, der Herbst ist da! Goldene Blätter, kühle Brisen und – ja, der vertraute Sound des Laubbläsers in der Nachbarschaft.

Doch Vorsicht, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Samtgemeinde Brome:

Während ihr euch eifrig dem Laubblasen widmet, könnten andere an die heilige Mittagsruhe denken. Es ist besonders wichtig, in dieser Zeit Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen

Die Ruhezeiten, diese geheimnisvollen Stunden der Gelassenheit, haben es nämlich auch im Herbst in sich.

Die Samtgemeinde Brome erinnert freundlich an die heiligen Paragrafen unserer Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – und auch daran, dass man nicht nur im Yoga seine innere Ruhe finden sollte, sondern auch beim Laubblasen und es hier um das richtige Timing geht.

Ruhezeiten

  • Werktags von 13:00 bis 15:00 Uhr – die gefürchtete Mittagsruhe. Hier wird geflüstert statt gehämmert.
  • Werktags von 20:00 bis 07:00 Uhr – die Abend- und Nachtruhe, ideal, um die Kaffeemaschine leise zu bedienen und der Bohrmaschine eine Pause zu gönnen.

An Sonn- und Feiertagen sind dann die ganz großen Meister der Ruhe gefragt, denn da greift das Niedersächsische Feiertagsgesetz (NFeiertagsG). Von 0 bis 24 Uhr herrscht dann: Ruhe.

Aber keine Sorge, liebe Bürger! Die gute Nachricht: Man muss nicht auf Musik und gute Laune verzichten, man sollte nur wissen, wann man den Regler mal runterdreht.

Also – genießt den Herbst, die kühle Brise und das Rascheln der bunten Blätter. Nur bitte denkt daran, dass auch der leiseste Laubbläser, betrieben zur falschen Zeit, bei euren Nachbarn für spontane Fluchtpläne sorgen könnte.

Fachbereich Ordnungswesen