In der Samtgemeinde Brome scheint der ein oder andere Vierbeiner ein bisschen zu viel Freiheit zu genießen. Deshalb gibt das Ordnungsamt einen freundlichen Hinweis: Auch der mutigste Abenteurer auf vier Pfoten muss sich an ein paar Regeln halten.
Laut § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Sicherheit und Ordnung bedeutet das, dass Bello und Co. nicht allein auf Abenteuerreise gehen dürfen. Denn egal, wie süß der Dackelblick ist, wenn ein freilaufender Hund ungefragt jemanden anspringt, ist der Spaß schnell vorbei.
Spontane Begegnungen mit einem übermütigen Hund, der in vollem Galopp auf einen zuspringt, sind vielleicht nicht jedermanns Sache – besonders dann, wenn der Hund glaubt, jeder Spaziergänger sei ein Ball, den man fangen muss!
Also liebe Hundehalter, leinen Sie Ihre Lieblinge lieber mal an – bevor das Ordnungsamt die nächste „kreative“ Gassirunde mit einem saftigen Bußgeld quittiert. Wer will schon, dass der Sonntagsspaziergang zum teuersten Erlebnis des Monats wird?
Damit aus dem entspannten Spaziergang keine ungeplante Sporteinheit wird, rät das Ordnungsamt: Leine dran!
Denn falls Bello mal zu eigenständig unterwegs ist, kann es ganz schön teuer werden – bis zu 5.000 € teuer, um genau zu sein. Und das tut dem Portemonnaie weh, ganz egal, wie treu die Augen deines Hundes auch schauen.
Also: Freiheit für Hunde, aber bitte in Maßen – und mit Leine!