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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ladung zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes

Vereinfachte Flurbereinigung Großes Moor  —  Braunschweig, 29.10.2025

Landkreis Gifhorn 302

Az.: 4.1.3 – 611 GF 302 – 011

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großen Moor, Landkreis Gifhorn 302, wird der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben und vorgelegt.

Jeder Teilnehmer des Verfahrens bekommt einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.

Der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes liegt in der Zeit vom

06.11.2025 bis 10.12.2025

bei der Gemeinde Sassenburg, Raum 35,

Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg

sowie

nach telefonischer Absprache (0531-4842093)

im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

– Dienstgebäude Wilhelmstr. 3 (Zimmer 208) –

38100 Braunschweig

zur Einsichtnahme für alle Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) des Flurbereinigungsverfahrens aus.

Weiterhin liegt der Flurbereinigungsplan zur Einsichtnahme für alle betroffenen Beteiligten am

Donnerstag, den 11. Dezember 2025,

von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sassenburg, Sitzungszimmer,

Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg

aus.

In dieser Zeit sind Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend.

Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in einem Anhörungstermin vorgebracht werden (Ausschlusstermin nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 -BGBl I S. 546-, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 -BGBl. I S. 2794-).

Der Anhörungstermin findet am

Donnerstag, den 11. Dezember 2025,

um 16.30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sassenburg, Sitzungszimmer,

Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg

statt.

Nach den §§ 114 u. 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten, die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, angenommen wird, dass sie mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind.

Soweit sich Grundstückseigentümer – auch Miteigentümer oder Erbbauberechtigte – durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen letztere eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf ihre Gültigkeit. Vollmachtsvordrucke sind auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig (http://www.arl-bs.niedersachsen.de --{{gt}} Förderung und Projekte --{{gt}} Flurbereinigung) als Downloadversion verfügbar.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Beteiligten, die mit der für sie vorgesehenen Abfindung und mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, nicht zum Anhörungstermin erscheinen brauchen.

Ladung zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großes Moor, Landkreis Gifhorn 302, wurden nach §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl.I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), die Werte der nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen alten Grundstücke entsprechend der IV. bis X. Anordnung nach § 8 Abs. 1 FlurbG vom 29.07.2020, 18.08.2021, 15.11.2021, 27.01.2022, 19.09.2022, 23.05.2023 und 31.01.2024 als Grundlage für den Flurbereinigungsplan ermittelt und mit diesem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.

Anordnung

Datum

Gemarkung

Flur

Flurstück

IV

29.07.2020

Westerbeck

1

248/30

Neudorf-Platendorf

5

1/33

Neudorf-Platendorf

5

3/7

Wahrenholz

24

4

V

18.08.2021

Wahrenholz

27

6

Wahrenholz

38

31

Stüde

3

45/3

Stüde

3

46/3

Stüde

3

47/3

Stüde

3

48/3

Stüde

3

49/3

Stüde

3

72/2

VI

15.11.2021

Neudorf-Platendorf

2

61/3

VII

27.01.2022

Wahrenholz

26

30

VIII

19.09.2022

Gamsen

5

135

Gamsen

5

136

Triangel

1

62/5

Triangel

1

62/18

IX

23.05.2023

Wahrenholz

26

40

Schönewörde

4

148/12

X

31.01.2024

Wahrenholz

26

38

Wahrenholz

37

10

Wahrenholz

37

11

Wahrenholz

37

26

Wahrenholz

37

33

Wahrenholz

37

36

Wahrenholz

37

37

Wahrenholz

37

41

Schönewörde

4

117/16

Schönewörde

5

62

Schönewörde

5

68

Schönewörde

5

112/33

Stüde

3

50/3

Stüde

3

51/3

Stüde

3

52/3

Stüde

3

3/9

Westerbeck

4

47

Westerbeck

4

98

Hierfür sind gemäß § 28 Abs. 1 FlurbG und einem Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Großes Moor die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150, 3176), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411), zugrunde gelegt worden.

Weitere Grundsätze, die für die Ermittlung der weitgleichen Abfindung in der Flurbereinigung zu bewerten sind, wurden im Wertermittlungsrahmen vom 20.09.2019 erfasst und in die Wertermittlungskarten übernommen.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG werden

von Donnerstag, den 06.11.2025

bis Donnerstag, den 04.12.2025,

nach Absprache

im Zimmer 208 des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Wilhelmstraße 3,

38100 Braunschweig

zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ausgelegt.

Hierbei werden Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig anwesend sein, um Auskünfte über die Wertermittlung zu erteilen und diese zu erläutern.

Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens Großes Moor hiermit zu dem

am Donnerstag, den 04.12.2025, um 15:30 Uhr

im Zimmer 224 des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Wilhelmstraße 3,

38100 Braunschweig

stattfindenden Anhörungstermin über die Ergebnisse der ergänzenden Wertermittlung geladen.

Nach § 32 FlurbG werden in diesem Termin die Ergebnisse der Wertermittlung abschließend nochmals erläutert und Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen.

Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen können. Die dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bereits vorliegenden gültigen Vollmachten gelten weiter.

Versäumt ein Beteiligter den Anhörungstermin zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich mitteilen.

Im Auftrage