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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 50/2025
Wahlen
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Kommunalwahlen 2026 – Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die nächsten Kommunalwahlen statt. Gewählt werden dabei u. a. die Mitglieder der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte, der Kreistage sowie gegebenenfalls Orts- oder Stadtbezirksräte. Zudem werden an diesem Tag in vielen Kommunen auch die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten – Samtgemeinde)-Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Zur Teilnahme an den Wahlen können Parteien, Wählergruppen und wahlberechtigte Einzelpersonen Wahlvorschläge einreichen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Aufstellungsversammlungen dürfen seit dem 1. Juli 2025 durchgeführt werden.

Dabei müssen die Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung gewählt werden.

Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung der Samtgemeinde eingereicht sein.

Je nach Art des Wahlvorschlags sind verschiedene Unterlagen und Nachweise beizufügen, z. B. Zustimmungserklärungen, Versicherungen an Eides statt und ggf. Unterstützungsunterschriften.

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, um eventuelle Rückfragen oder Korrekturen rechtzeitig klären zu können.

Ausführliche Informationen und die erforderlichen Formulare sind im Leitfaden des Niedersächsischen Landeswahlleiters (Stand: 28.10.2025) enthalten und auf der Website der Homepage der Samtgemeinde Brome abrufbar.