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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

I.

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großes Moor, Landkreis Gifhorn 302, werden die Ergebnisse der Wertermittlung für die nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flurstücke gemäß § 32, Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.

II. Änderungen gegenüber der Auslegung:

Es wurden keine Änderungen an der Wertermittlung vorgenommen.

III. Begründung:

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff FlurbG bewertet worden.

Die Unterlagen und Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben im Zeitraum vom 06.11.2025 bis 04.12.2025 beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Wilhelmstraße 3 in 38100 Braunschweig im Raum 208 nach Absprache zur Einsichtnahme ausgelegen.

Ferner standen Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig im selben Zeitraum für Auskünfte zur Verfügung.

Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 04.12.2025 um 15:30 Uhr im Raum 224 des Amtes für regionale Landesentwicklung, Wilhelmstraße 3 in 38100 Braunschweig stattgefunden. In diesem Termin war ebenfalls nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.

Es wurden keine Hinweise oder Einwendungen vorgetragen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, einzulegen.