Immer wieder werden wir gefragt: Wer muss denn nun eigentlich den Geh- und Radweg entlang der Dorfstraße in Neudorf-Platendorf sauber halten und die Räum- und Streupflicht im Winter übernehmen?
Der Geh- und Radweg entlang der Dorfstraße verläuft sowohl auf Neudorfer als auch auf Platendorfer Seite durch den Ort, was hier nicht bedeutet, dass nur jeweils die Anlieger, auf deren Seite der Weg verläuft die Reinigungspflicht haben, sondern alle Anlieger auf beiden Seiten werden gleichermaßen in die Pflicht genommen.
Die besondere Beschaffenheit des Ortes machte eine besondere Regelung in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Sassenburg vom 12.06.1986 erforderlich. Dabei wurde in § 1 Absatz 3 ausdrücklich festgelegt, dass für den Geh- und Radweg entlang der Dorfstraße vom 01. bis zum 15. eines jeden Monats die Anlieger des Ortsteiles Neudorf, also die Anlieger mit den geraden Hausnummer, und vom 16. eines jeden Monats bis zum Monatsende die Anlieger des Ortsteiles Platendorf, also die Anlieger mit den ungeraden Hausnummern, zuständig sind.
Wir bitten Sie, insbesondere in der jetzt kommenden kalten Jahreszeit, darauf zu achten, dass der Geh- und Radweg von Schnee und Eis frei gehalten wird.