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Die Sassenburg
Ausgabe 1/2024
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Nichtamtliche Hinweisschilder verboten

Aus gegebenem Anlass weist der Landkreis Gifhorn als Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass bezüglich aufgestellter nichtamtlicher Hinweisschilder auf vermeintliche besondere Verkehrsgefährdungen wie z. B. „Achtung Kinder“ oder „Ortsdurchfahrt - Tempo 50“ Unstimmigkeiten bestanden.

Bei turnusmäßig stattfindenden Verkehrsschauen der Straßenverkehrsbehörden, zusammen mit der Polizei, dem ADAC, dem ADFC, den Trägern der Straßenbaulast und den örtlichen Verwaltungen, wurden dann regelmäßig die Entfernung dieser Schilder angeordnet. Vor diesem Hintergrund wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hinweisschilder, die bild- oder schriftliche Aussagen über straßenverkehrsrechtliche Belange oder Situationen enthalten, generell nicht aufgestellt werden dürfen.

Das Recht, den Verkehr zu regeln, bzw. zu beeinflussen, haben ausschließlich die Straßenverkehrsbehörden unter Verwendung amtlicher Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

Für eventuelle Fragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Straßenverkehrsamtes Gifhorn, Tel.: 05371/82-362 oder das Sassenburger Ordnungsamt, Tel.: 05371/688-10, gern zur Verfügung.