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Die Sassenburg
Ausgabe 1/2026
Ihre Gemeinde informiert
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Gebührensatzung

über die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Sassenburg

Aufgrund der §§ 10, 58 (1) und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der §§ 1, 2, und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Sassenburg in seiner Sitzung am 25.09.2025 folgende Gebührensatzung beschlossen.

§ 1

Grundsatz

(1)

Für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Festplätze) der Gemeinde Sassenburg werden Gebühren und Kosten nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

(2)

Die Sporthallen in Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck sowie der Raum der Vereine im Dorfgemeinschaftshaus Dannenbüttel, die Mehrzweckhalle in Neudorf-Platendorf und die Kulturstätte in Neudorf-Platendorf werden nicht privat vermietet. Sie stehen grundsätzlich nur im Rahmen des sportlichen Übungsbetriebes sowie für Veranstaltungen im Sinne des § 4 Absatz 1 bzw. im Falle der Kulturstätte für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung.

(3)

Die Begegnungsstätte Westerbeck wird privat nur zum Zwecke der Durchführung eines sogenannten „Beerdigungskaffees“ vermietet.

§ 2

Gebühren

(1)

Die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Grußendorf, des Bürgerhauses Stüde, der Sport- und Freizeitstätte Triangel sowie der Begegnungsstätte Westerbeck sind in Anlage 1 dieser Gebührensatzung aufgeführt.

Für die Benutzung im Sinne des Satzes 1 wird darüber hinaus für die private Vermietung ein Zuschlag von 50 % auf die Werte aus der Anlage 1 erhoben, wenn der/die Anmietende im Zeitpunkt der Beantragung der Nutzung nicht Einwohner/in der Gemeinde Sassenburg ist.

§ 30 Absätze 2 und 3 NKomVG bleiben unberührt.

Im Übrigen gelten für die Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen die unter Absatz 2 bis 4 genannten gesonderten Regelungen.

(2)

Bei Veranstaltungen, die sich insbesondere an Kinder und Jugendliche richten, (z. B. Puppentheater) wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € / Veranstaltungstag erhoben.

(3)

Die Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und Sporthallen können auswärtigen Vereinen für den Übungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden, sofern mindestens 75 % der Übungsbetriebsteilnehmer Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sassenburg sind. Hierfür wird eine pauschale Benutzungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Veranstaltung/Kurs erhoben.

(4)

Eine Gebühr für die Benutzung der Festplätze wird nicht erhoben.

§ 3

Kosten

(1)

Die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung und Heizung sind in den Gebühren (§ 2) enthalten mit Ausnahme von:

a) Veranstaltungen wie z. B. Schützenfeste und ähnliches, die höhere Kosten verursachen.

b) Benutzung der Festplätze hinsichtlich der Abgabe von Wasser, Strom usw.

(2)

Neben der Gebühr nach § 2 sind Kosten für Fehlgeschirr zum jeweiligen Neuwert zu erstatten.

§ 4

Gebührenbefreiung/ -ermäßigung

(1)

Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und Sporthallen ist für alle örtlichen Vereine und Verbände, für Veranstaltungen der ortsansässigen Kirchen (Gottesdienste, Konfirmandenunterricht, Spielkreise, Sitzungen usw.) sowie für Schul- und Jugendveranstaltungen gebühren- und kostenfrei.

(2)

Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin kann in besonders begründeten Ausnahmefällen die Gebühr und die Kosten ermäßigen oder erlassen.

§ 5

Fälligkeit der Gebühr und Kosten

(1)

Die Gebühr (§ 2) ist vor der Veranstaltung zu entrichten. Erst mit der Bezahlung gilt die Benutzung als zugesichert.

(2)

Die gegebenenfalls anfallenden Kosten (§ 3) werden nach der Veranstaltung ermittelt und geltend gemacht.

§ 6

Inkrafttreten

(1)

Diese Satzung tritt am 01.11.2025 in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Gemeinde Sassenburg vom 19.10.2017 außer Kraft.

Sassenburg, 25.09.2025
gez. Jochen Koslowski
Bürgermeister

Anlage 1 zur Gebührensatzung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Sassenburg vom 25.09.2025

Die Gebühr für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der oben genannten Satzung beträgt: