Aufgrund der §§ 10, 58 (1) und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der §§ 1, 2, und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Sassenburg in seiner Sitzung am 25.09.2025 folgende Gebührensatzung beschlossen.
| (1) | Für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Festplätze) der Gemeinde Sassenburg werden Gebühren und Kosten nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. |
| (2) | Die Sporthallen in Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck sowie der Raum der Vereine im Dorfgemeinschaftshaus Dannenbüttel, die Mehrzweckhalle in Neudorf-Platendorf und die Kulturstätte in Neudorf-Platendorf werden nicht privat vermietet. Sie stehen grundsätzlich nur im Rahmen des sportlichen Übungsbetriebes sowie für Veranstaltungen im Sinne des § 4 Absatz 1 bzw. im Falle der Kulturstätte für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. |
| (3) | Die Begegnungsstätte Westerbeck wird privat nur zum Zwecke der Durchführung eines sogenannten „Beerdigungskaffees“ vermietet. |
| (1) | Die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Grußendorf, des Bürgerhauses Stüde, der Sport- und Freizeitstätte Triangel sowie der Begegnungsstätte Westerbeck sind in Anlage 1 dieser Gebührensatzung aufgeführt. |
| Für die Benutzung im Sinne des Satzes 1 wird darüber hinaus für die private Vermietung ein Zuschlag von 50 % auf die Werte aus der Anlage 1 erhoben, wenn der/die Anmietende im Zeitpunkt der Beantragung der Nutzung nicht Einwohner/in der Gemeinde Sassenburg ist. |
| § 30 Absätze 2 und 3 NKomVG bleiben unberührt. |
| Im Übrigen gelten für die Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen die unter Absatz 2 bis 4 genannten gesonderten Regelungen. |
| (2) | Bei Veranstaltungen, die sich insbesondere an Kinder und Jugendliche richten, (z. B. Puppentheater) wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € / Veranstaltungstag erhoben. |
| (3) | Die Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und Sporthallen können auswärtigen Vereinen für den Übungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden, sofern mindestens 75 % der Übungsbetriebsteilnehmer Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sassenburg sind. Hierfür wird eine pauschale Benutzungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Veranstaltung/Kurs erhoben. |
| (4) | Eine Gebühr für die Benutzung der Festplätze wird nicht erhoben. |
| (1) | Die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung und Heizung sind in den Gebühren (§ 2) enthalten mit Ausnahme von: |
| a) Veranstaltungen wie z. B. Schützenfeste und ähnliches, die höhere Kosten verursachen. |
| b) Benutzung der Festplätze hinsichtlich der Abgabe von Wasser, Strom usw. |
| (2) | Neben der Gebühr nach § 2 sind Kosten für Fehlgeschirr zum jeweiligen Neuwert zu erstatten. |
| (1) | Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und Sporthallen ist für alle örtlichen Vereine und Verbände, für Veranstaltungen der ortsansässigen Kirchen (Gottesdienste, Konfirmandenunterricht, Spielkreise, Sitzungen usw.) sowie für Schul- und Jugendveranstaltungen gebühren- und kostenfrei. |
| (2) | Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin kann in besonders begründeten Ausnahmefällen die Gebühr und die Kosten ermäßigen oder erlassen. |
| (1) | Die Gebühr (§ 2) ist vor der Veranstaltung zu entrichten. Erst mit der Bezahlung gilt die Benutzung als zugesichert. |
| (2) | Die gegebenenfalls anfallenden Kosten (§ 3) werden nach der Veranstaltung ermittelt und geltend gemacht. |
| (1) | Diese Satzung tritt am 01.11.2025 in Kraft. |
| (2) | Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Gemeinde Sassenburg vom 19.10.2017 außer Kraft. |
Die Gebühr für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthallen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der oben genannten Satzung beträgt:
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| DGH | BGH | Sport- u. Freizeitstätte | Begegnungsstätte |
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| Grußendorf | Stüde | Triangel | Westerbeck |
Ganztägig mit Küchenbenutzung | |||||
| Halle |
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| 229,00 € |
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| Gruppenraum, Großer Raum, Saal |
| 138,00 € | 184,00 € |
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| Clubraum, kleiner Raum |
| 75,00 € | 93,00 € |
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| kleiner Raum hinter dem Saal |
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| 93,00 € |
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| Saal und Clubraum oder Saal und kleiner Raum hinter dem Saal |
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| 250,00 € |
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| alle Räumlichkeiten |
| 195,00 € | 335,00 € |
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Ganztägig ohne Küchenbenutzung | |||||
| Halle |
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| 198,00 € |
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| Gruppenraum, Großer Raum, Saal |
| 116,00 € | 159,00 € |
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| Clubraum, kleiner Raum |
| 64,00 € | 78,00 € |
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|
| kleiner Raum hinter dem Saal |
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| 78,00 € |
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| Saal und Clubraum oder Saal und kleiner Raum hinter dem Saal |
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| 210,00 € |
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| alle Räumlichkeiten |
| 160,00 € | 280,00 € |
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4 Stunden mit Küchenbenutzung | |||||
| Halle |
|
|
| 198,00 € |
|
| Gruppenraum, Großer Raum, Saal |
| 116,00 € | 159,00 € |
| 116,00 € |
| Clubraum, kleiner Raum |
| 64,00 € | 78,00 € |
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|
| kleiner Raum hinter dem Saal |
|
| 78,00 € |
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|
| Saal und Clubraum oder Saal und kleiner Raum hinter dem Saal |
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| 210,00 € |
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|
| alle Räumlichkeiten |
| 160,00 € | 280,00 € |
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|
4 Stunden ohne Küchenbenutzung | |||||
| Halle |
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| 148,00 € |
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| Gruppenraum, Großer Raum, Saal |
| 93,00 € | 126,00 € |
| 93,00 € |
| Clubraum, kleiner Raum |
| 56,00 € | 68,00 € |
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| kleiner Raum hinter dem Saal |
|
| 68,00 € |
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| Saal und Clubraum oder Saal und kleiner Raum hinter dem Saal |
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| 170,00 € |
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| alle Räumlichkeiten |
| 130,00 € | 230,00 € |
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