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Die Sassenburg
Ausgabe 11/2024
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Hundekothaufen

Wiederholt gehen bei der Gemeinde Sassenburg Beschwerden über umherlaufende und unbeaufsichtigte Hunde und deren Hinterlassenschaften ein.

Auch viele Hundebesitzer, Anlieger und Grundstücksbesitzer beschweren sich über Hundekot. Die Tretminen, die von den Hunden auf die Bürgersteige, Grünstreifen, Hofeinfahrten und sogar auf die Privatgrundstücke gesetzt werden, sind für Viele ein Grund zum Ärgernis. Insbesondere für Menschen mit besonderen Einschränkungen wie z. B. Rollstuhlfahrer oder Blinde sind die Hinterlassenschaften ein Ärgernis. Unter Umständen können Sie den Haufen nicht ausweichen.

Sogar die Spielplätze und die Sandkästen werden als Hundetoilette missbraucht. Wer das Pech hat, dass an seinem Grundstück viele Spaziergänger mit Hunden vorbeikommen, der kann sich schon darüber aufregen, dass er den Hundekot für viele Hundebesitzer beseitigen darf.

Die Bequemlichkeit der einen Seite wird auf dem Rücken der anderen ausgetragen. Werden manche dieser „Umweltsünder“ im persönlichen Gespräch auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht, dann zeigen diese eher Unmut als Verständnis.

Dass dies auch anders geht, zeigen die Hundehalter, die beim Gassigehen eine Tüte dabei haben, um die Hinterlassenschaften aufzuheben und als Abfall zu entsorgen. Dazu sind die Hundehalter nach den in der Gemeinde Sassenburg geltenden Vorschriften sogar verpflichtet. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit im Zusammenleben mit- und nebeneinander. Hundeleute und eben jene, die es nicht sind.

Hat ein Einwohner einen Hundehalter bei einem der vorher genannten Delikte beobachtet und erweist sich dieser im persönlichen Gespräch uneinsichtig, so besteht die Möglichkeit der Anzeige beim Ordnungsamt. Dabei ist zu bedenken, dass dem Beschuldigten die Zuwiderhandlung der Vorschriften bewiesen werden muss. Dies kann dadurch erfolgen, dass sich min. zwei Zeugen finden, die bereit sind, auch vor Gericht, gegen den Hundehalter auszusagen. Wichtig ist dabei, dass die Zeugen den Vorfall genau gesehen haben, den Namen des Hundehalters angeben und den Hund eindeutig identifizieren können. Sie müssen den Tatvorgang, die genaue Tatzeit, den Tatort und den Tattag benennen können. Am einfachsten ist es dann, eine kurze schriftliche Schilderung des Vorganges mit diesen Angaben aufzusetzen und dem Ordnungsamt zuzuleiten – gerne auch per Email an ordnungwesen@sassenburg.de. Unter diesen Voraussetzungen ist es kein Problem, dann ein angemessenes Bußgeld festzusetzen und somit den Hundebesitzern zu verdeutlichen, dass hier eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und kein Kavaliersdelikt. Die Bußgelder, die hier festgesetzt werden, können bis zu 5.000,- € betragen. Schließlich ist das, was so ein Hund je nach Größe und Art des Futters hinterlässt, nicht nur unästhetisch und abstoßend, sondern auch gesundheitsgefährdend. Hundkot ist ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Wer in so einen Hundhaufen hineintritt, trägt den infektiösen Schmutz an seinen Schuhsohlen mit in die eigene Wohnung oder in das Auto.

Wir bitten alle Hundebesitzer, sich vor dem Gassigehen mit 1 bis 2 Hundekotbeuteln auszustatten. Sollten Sie dies einmal vergessen, hat Die Gemeinde Sassenburg auf Wunsch der Ortsräte an verschiedenen Standorten sogenannte Dog-Stations mit griffbereiten Hundekotbeuteln aufgestellt.

Unbeaufsichtigte Hunde

Auch ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt außerhalb des eigenen befriedeten Grundstückes umherlaufen zu lassen. Viele Menschen haben Angst vor Hunden und es geht nicht, das unbeaufsichtigte Hunde die Bürgerinnen und Bürger und vor allem Kinder ängstigen. Die Gemeinde Sassenburg kontrolliert dies und verfolgt das Vergehen ggf. ordnungsrechtlich im Bußgeldverfahren. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass für Mensch und Tier kein Gefahren ausgeht auch wenn sie keine gesteigerte Aggressivität zeigen. Im Folgenden wird neben dem Niedersächsischen Hundegesetz auch verwiesen auf den Auszug aus der

Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Sassenburg vom 07.03.2006, zuletzt geändert mit Wirkung vom 01.06.2015

§ 9 Tierhaltung

(1) Haustiere und andere Tiere müssen so gehalten werden, dass Dritte nicht belästigt werden.

(2) Hundehalterinnen und Hundehalter und die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden beauftragten Personen sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier

a) außerhalb des befriedeten Eigentums oder Besitzes unbeaufsichtigt umherläuft,

b) Personen oder Tiere belästigt, gefährdend anspringt oder anfällt,

c) die öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt.

Nach der Verunreinigung durch Kot ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragte Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.

(3) Bissige Hunde müssen auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen sowie allen anderen öffentlich zugänglichen Orten stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, der das Beißen sicher verhindert.

Bei einem Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, ist die zuständige Behörde verpflichtet zu prüfen, ob von dem Tier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Diese Aufgaben wird vom Veterinäramt des Landkreises Gifhorn wahrgenommen.

Hunderegister Niedersachsen

Des Weiteren ist es in Niedersachsen Pflicht, seinen Hund im Niedersächsischen Hunderegister anzumelden. Wer dies nicht tut, handelt ebenfalls ordnungswidrig und kann auch hierfür mit einem Bußgeld belegt werden. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.

Abschließend sei noch gesagt, dass sich die beschriebenen Maßnahmen nicht gegen die Hunde selbst und schon gar nicht gegen die vielen ordentlichen Hundebesitzer richten, die immer noch in der Überzahl sind. In der Gemeindeverwaltung ist sehr wohl bekannt, dass die meisten Hundehalter sich wirklich Mühe mit der Erziehung ihrer Lieblinge geben und auch selbstverständlich deren Hinterlassenschaften beseitigen. Hier geht es um die wenigen schwarzen Schafe, die durch ihr Verhalten alle anderen Bürger in Mitleidenschaft ziehen und sämtliche Hundebesitzer in Misskredit in der Öffentlichkeit bringen. Wenn diese Hundehalter über ihren eigenen Schatten springen und den anderen betroffenen Menschen mehr Verständnis entgegenbringen würden, könnte es ein aktiver Beitrag zu einem besseren Zusammenleben der Bürger und Einwohner in der ganzen Gemeinde Sassenburg sein. Bei Fragen hilft Ihnen das Ordnungsamt gerne weiter.