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Die Sassenburg
Ausgabe 12/2025
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„Auf Sicherheit achten!“

Verbote beachten und nur zugelassenes Feuerwerk verwenden!

Zum Jahreswechsel 2025/2026 darf Kleinfeuerwerk von Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, verkauft werden.

Beim Feuerwerk gilt:

Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.

Wer „knallen“ möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten:

Nach § 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Bitte denken Sie daran, dass auch wildlebende sowie Haus- und Nutztiere massiv durch den Lärm und den Gestank der abgebrannten Pyrotechnik leiden.

Wer „knallt“, haftet im Übrigen für entstandene Schäden.

Folgende Hinweise sollten unbedingt beachtet werden:

1.

Feuerwerkskörper sind Sprengstoffe!

2.

Bitte befolgen Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller und achten Sie auf Prüfsiegel, die die Sicherheit des Produkts bescheinigen.

3.

Bitte befolgen Sie die Altersbestimmungen: Hier gibt es gestaffelte Beschränkungen je nach Kategorie des Feuerwerks.

4.

Bitte achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf Ihre Umgebung, insbesondere Mitmenschen, (Haus)Tiere, entzündliche Gegenstände und Objekte.

5.

Wer knallt, muss seinen Restmüll grundsätzlich selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht einfach auf der Straße liegen lassen.