Verbote beachten und nur zugelassenes Feuerwerk verwenden!
Zum Jahreswechsel 2025/2026 darf Kleinfeuerwerk von Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, verkauft werden.
Beim Feuerwerk gilt:
Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.
Wer „knallen“ möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten:
Nach § 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Bitte denken Sie daran, dass auch wildlebende sowie Haus- und Nutztiere massiv durch den Lärm und den Gestank der abgebrannten Pyrotechnik leiden.
Wer „knallt“, haftet im Übrigen für entstandene Schäden.
Folgende Hinweise sollten unbedingt beachtet werden:
| 1. | Feuerwerkskörper sind Sprengstoffe! |
| 2. | Bitte befolgen Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller und achten Sie auf Prüfsiegel, die die Sicherheit des Produkts bescheinigen. |
| 3. | Bitte befolgen Sie die Altersbestimmungen: Hier gibt es gestaffelte Beschränkungen je nach Kategorie des Feuerwerks. |
| 4. | Bitte achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf Ihre Umgebung, insbesondere Mitmenschen, (Haus)Tiere, entzündliche Gegenstände und Objekte. |
| 5. | Wer knallt, muss seinen Restmüll grundsätzlich selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht einfach auf der Straße liegen lassen. |