Titel Logo
Die Sassenburg
Ausgabe 3/2024
Ihre Gemeinde informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ihre Gemeinde informiert

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.

In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, von 08:00 -18:00 Uhr gewählt.

Wer am 09.06.2024 verhindert ist, kann vorher Briefwahl beantragen. Alles Weitere ist den schriftlichen Wahlbenachrichtigungen zu entnehmen, die jede/r Wahlberechtigte voraussichtlich im April erhält.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) zum Europäischen Parlament sind in Deutschland:

Deutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitglieder der Europäischen Union,

  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Richterspruch, bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zählen dazu auch Entscheidungen im Herkunftsstaat).
WICHTIG!!!

Nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU ("Unionsbürgerinnen und Unionsbürger") werden im Gegensatz zu Deutschen nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, solange sie dieses nicht beantragt haben.

Wurde eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger allerdings einmal bei einer Europawahl seit 1999 auf Antrag in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen, so gilt dies für alle folgenden Wahlen, solange die Betroffene oder der Betroffene in Deutschland wohnen bleibt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sogenannte Auslandsdeutsche, wahlberechtigt.

Informationen zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und Deutsche im Ausland finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Hier sind auch die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hinterlegt. Der förmliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller unterzeichnet sein und unserem Bürgerbüro im Original übermittelt werden. (Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.)

Informationen zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erhalten Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Union.

Siehe außerdem: Homepage des Landkreises Gifhorn unter „Wahlen / Europawahl“.