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Die Sassenburg
Ausgabe 3/2024
Ihre Gemeinde informiert
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Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sassenburg wird wiederholt - keine negative Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Gemeinde-

Liebe Sassenburgerinnen und Sassenburger,

da ich verschiedentlich hierauf angesprochen worden bin, folgende Anmerkungen zum Stand der Haushaltsberatungen 2024:

Bereits in seiner Sitzung am 01.02.2024 hatte der Rat der Gemeinde Sassenburg die Haushaltssatzung 2024 beschlossen. Diese Satzung ist die Grundlage für die Haushaltsbewirtschaftung durch die Gemeindeverwaltung. Schließlich beinhaltet sie die Ermächtigung, für die im Haushaltsplan festgelegten Zwecke Ausgaben tätigen zu können und stellt diese den zu erwartenden Einnahmen gegenüber.

Nicht minder wichtig werden in der Haushaltssatzung auch die sogenannten Hebesätze für die Grundsteuer A, also der Grundstücke für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, und für die Grundsteuer B, also für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke festgelegt. Schließlich sind Einnahmen aus der Grundsteuer neben anderen Steuerarten, wie beispielsweise der Gewerbesteuer, ein wichtiges Fundament, um überhaupt Ausgaben im Interesse der Gemeinde und seiner Bevölkerung finanzieren und also tätigen zu können.

Auf Grundlage der Grundsteuerhebebesätze, die stets mit der Bezeichnung „xxx von Hundert“, also als Von-Hundertsatz, angegeben werden, ermittelt die Gemeinde unter Heranziehung der vom Finanzamt ermittelten Messbeträge den von jeder Grundstückseigentümerin bzw. jedem Grundstückseigentümer zu entrichtenden Grundsteuerbetrag.

Im Zuge der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung wurde der Satzungstext vom Ratsvorsitzenden verlesen, darunter auch die Grundsteuerhebesätze. Dabei hatte der Ratsvorsitzende jedoch für die Grundsteuer B versehentlich einen Hebesatz von „500 von 500“ statt „500 von Hundert“ vorgetragen. Angesichts der bisherigen monatelangen Beratungen in den Ratsausschüssen zum Haushalt 2024 und der seit Jahrzehnten üblichen Formel „von Hundert“ handelte es sich in diesem Falle zweifelsohne um einen offensichtlichen Versprecher. Dennoch erscheint es aus Rechtssicherheitsgründen als angezeigt, einen neuerlichen - und damit klarstellend-abändernden - Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 zu fassen, um jedweden rechtlichen Zweifel über den tatsächlich geltenden Hebesatz auszuräumen.

Eine solche Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 11.04.2024 vorgesehen. Sie wäre im Übrigen -bezogen auf den Hebesatz- noch bis zum 30.06. des Jahres mit Wirkung zum 01.01. desselben Jahres möglich.

Der Haushalt tritt im Anschluss nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde und Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn in Kraft.

Festzuhalten bleibt:

Negative finanzielle Auswirkungen irgendwelcher Art sind aufgrund der geschilderten Situation für die Gemeinde nicht eingetreten.

Ihr Bürgermeister
Jochen Koslowski