Auch im Jahr 2026 wird bundesweit wieder eine sog. Mikrozensuserhebung (kleine Bevölkerungszählung), also eine repräsentative Befragung von Haushalten, durchgeführt. Bei uns in Niedersachsen obliegt diese Aufgabe dem Landesamt für Statistik Niedersachen (LSN) Bei der Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt, um unterschiedliche statistische Daten zu bekommen. Diese Informationen tragen dazu bei, die Situation der Haushalte besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die erhobenen Daten liefern eine wichtige Grundlage etwa bei Anpassung des Elterngeld- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Die Ergebnisse sind aber auch bedeutsam für die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der Europäischen Union (EU).
Die Mikrozensuserhebung wird schriftlich durchgeführt. Im Kern beziehen sich die Fragen auf folgende Themenbereiche:
| - | Haushalt und Personen im Haushalt |
| - | Lebensunterhalt und Einkommen |
| - | Kinder (Tagesbetreuung, Schulbesuch, Studium) |
| - | Aus- und Weiterbildung |
| - | Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche |
| - | Altersvorsorge |
| - | Internetnutzung |
| - | Wohnsituation |
Dabei werden die ausgewählten Haushalt direkt vom LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Fragen können dann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch beantwortet werden. Die Antworten der Einzelnen werden später vollkommen anonyme in Gesamtergebnisse zusammengeführt.
Aufgrund der besonderen Bedeutung besteht eine Auskunftspflicht für die ausgewählten Haushalte; eine Befreiung ist nicht möglich.
Bei der Vorbereitung der schriftlichen Befragung setzt das Land in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte ein, insbesondere zur Klärung der Anschriften und der Gebäudestruktur der Wohnsitze. Diese Personen, die zum Datenschutz verpflichtet sind und einen Ausweis bei sich haben, führen aber selbst keine Interviews durch.