Pferdeäpfel unbedingt beseitigen!
Wir möchten darauf hinweisen, dass Reiterinnen und Reiter in Bezug auf Pferdekot dieselben Pflichten haben wie Hundehalter. Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet, muss Verunreinigungen unverzüglich beseitigen. Die Hinterlassenschaften eines Pferdes auf öffentlichen Straßen und Wegen stellen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer ein großes Ärgernis dar.
Auch im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme appelliert die Gemeinde deshalb an Reiter und Pferdehalter, die von ihnen genutzten und verunreinigten Wege, die auch von anderen Personen genutzt werden, nach dem Reitausflug zu reinigen. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung und aus unserer örtlichen Straßenreinigungssatzung.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.