Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39) unterliegen alle Hautflügler wie z.B. Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen einem allgemeinen Schutz. Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Die Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§44) zu den besonders geschützten Arten und unterliegen dadurch noch einem weit höheren Schutz.
Vor einer Umsetzung oder ggf. bei einer Abtötung dieser Arten ist eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Gifhorn erforderlich.
Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Tel. 05371/82-753 oder 82-690
Umsetzungen/Abtötungen werden nicht vom Landkreis Gifhorn durchgeführt.
Für die Beratung bzw. eine Umsetzung von Wespen und Hornissen stehen Berater zur Verfügung. Hornissen- und Wespenberater für den Bereich der Gemeinde Sassenburg ist Herr Jens Winter aus Brome: 0152/34289238. Die Beratung ist kostenlos. Für eine ggfs. erforderliche Umsetzung wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Bei Hummeln und Wildbienen ist eine Abstimmung mit dem Landkreis Gifhorn erforderlich.
Bei Honigbienen sind die Imker vor Ort zuständig.
Stand: Juli 2019