Titel Logo
Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 1/2024
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen - Aus dem Stadtrat Klötze.

Der Stadtrat Klötze hat am 12.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14/2023 – Stadt Klötze, Ortschaft Dönitz,

Ortsteil Dönitz, „PV-Freiflächenanlage Dönitz“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 14/2023 – Stadt Klötze, Ortschaft Dönitz, Ortsteil Dönitz, „PV-Freiflächenanlage Dönitz“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 19 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Dönitz. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die

allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss „1. Änderung des Flächennutzungsplanes Jahrstedt“ Nr. 13/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Jahrstedt

im Parallelverfahren mit der Aufstellung des B-Plans „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, ein Bauleitverfahren zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Jahrstedt“ einzuleiten.

Im Geltungsbereich der „1. Änderung des FNP Jahrstedt“ soll im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 12/ 2023 „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um dort Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Der Geltungsbereich der ca. 27 ha umfassenden Fläche wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die

allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 12/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Jahrstedt, „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“

im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Jahrstedt

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 12/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Jahrstedt, „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“, einzuleiten. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan Jahrstedt zu ändern.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 27 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Jahrstedt. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die

allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss „2. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt“ – Nr. 16/2023, Stadt Klötze,

parallel zum Verfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Böckwitz II“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, ein Bauleitverfahren zur „2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Jahrstedt“ einzuleiten.

Im Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Böckwitz II“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um dort Baurecht für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu schaffen.

Der Geltungsbereich der ca. 8 ha umfassenden Fläche wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die

allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Das Bauvorhaben muss innerhalb der nächsten 4 Jahre begonnen werden.

Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15/2023 – Stadt Klötze,Ortschaft Jahrstedt,

„Solarpark Böckwitz II“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 15/2023 – Stadt Klötze, Ortschaft Jahrstedt, „Solarpark Böckwitz II“ einzuleiten.

Im Parallelverfahren wird dieser Bereich mit einer 2. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt in „Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Ziel der beiden Bauleitverfahren ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 8 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Böckwitz. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die

allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Umsetzung von Haushaltsmitteln für die Kita Schwiesau

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Schwiesau. Es werden 10.000 EUR aus dem Haushalt 2023 bereitgestellt.

Änderung Benennung der Ausschussmitglieder für den Haupt- und Vergabeausschuss auf Vorschlag der Fraktionen

Bei der Zusammensetzung des Hauptausschusses hat die SPD-Fraktion folgende Änderungen für den Haupt- und Vergabeausschuss mitgeteilt:

Mitglieder

Vertreter

Jörg Kägebein

Jürgen Barth

Alle weiteren Mitglieder und Vertreter bleiben, wie mit Beschluss-Nr. 7.(III)2019 und 272.(III)2023 beschlossen, bestehen.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:

Gremium

Datum

Ortschaftsrat Klötze

01.02.2024

Stadtrat

13.02.2024

Ortschaftsrat Steimke

15.02.2024

Hauptausschuss

12.03.2024