Der Stadtrat Klötze hat am 12.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Ortsteil Dönitz, „PV-Freiflächenanlage Dönitz“
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 14/2023 – Stadt Klötze, Ortschaft Dönitz, Ortsteil Dönitz, „PV-Freiflächenanlage Dönitz“ einzuleiten.
Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 19 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Dönitz. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
im Parallelverfahren mit der Aufstellung des B-Plans „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, ein Bauleitverfahren zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Jahrstedt“ einzuleiten.
Im Geltungsbereich der „1. Änderung des FNP Jahrstedt“ soll im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 12/ 2023 „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um dort Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Der Geltungsbereich der ca. 27 ha umfassenden Fläche wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Jahrstedt
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 12/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Jahrstedt, „PV-Freiflächenanlage Jahrstedt“, einzuleiten. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan Jahrstedt zu ändern.
Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 27 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Jahrstedt. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
parallel zum Verfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Böckwitz II“
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, ein Bauleitverfahren zur „2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Jahrstedt“ einzuleiten.
Im Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Böckwitz II“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um dort Baurecht für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu schaffen.
Der Geltungsbereich der ca. 8 ha umfassenden Fläche wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Das Bauvorhaben muss innerhalb der nächsten 4 Jahre begonnen werden.
„Solarpark Böckwitz II“
Im Parallelverfahren wird dieser Bereich mit einer 2. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt in „Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.
Ziel der beiden Bauleitverfahren ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 8 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Böckwitz. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Schwiesau. Es werden 10.000 EUR aus dem Haushalt 2023 bereitgestellt.
Bei der Zusammensetzung des Hauptausschusses hat die SPD-Fraktion folgende Änderungen für den Haupt- und Vergabeausschuss mitgeteilt:
| Mitglieder | Vertreter |
| Jörg Kägebein | Jürgen Barth |
Alle weiteren Mitglieder und Vertreter bleiben, wie mit Beschluss-Nr. 7.(III)2019 und 272.(III)2023 beschlossen, bestehen.
| Gremium | Datum |
| Ortschaftsrat Klötze | 01.02.2024 |
| Stadtrat | 13.02.2024 |
| Ortschaftsrat Steimke | 15.02.2024 |
| Hauptausschuss | 12.03.2024 |