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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 1/2026
Mitteilungen
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Mitteilungen

Kommunalkasse Klötze - Zahlungserinnerung

Die Kommunalkasse der Stadt Klötze erinnert daran, dass am 15.02.2026 die Steuern für das I. Quartal 2026 fällig werden.

Es gelten die zuletzt bekannt gegebenen Steuerbescheide.

Steuerzahler, die der Kommunalkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen werden die Zahlungen zum Termin vom Konto eingezogen.

Bei Überweisungen ist unbedingt zu beachten, dass die Personenkontonummer bzw. das Aktenzeichen, ersichtlich aus Ihrem Steuerbescheid, anzugeben ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre Zahlungen richtig verbucht werden können.

Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsbeitreibung nicht vermeiden.

Hiermit teilen wir Ihnen die Bankverbindungen der Stadt Klötze mit, die Sie für Ihre Überweisungen nutzen können: