Bis zum 28. Februar 2025 nimmt das Einwohnermeldeamt der Stadt Klötze Widersprüche gegen die Übermittlung von Informationsmaterial an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entgegen:
Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname |
| 2. | Vornamen |
| 3. | gegenwärtige Anschrift. |
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BMG weisen wir hiermit darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2025 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 c Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten widersprechen können.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 28. Februar 2025 bei der
Stadt Klötze
Einwohnermeldeamt
Schulplatz 1
38486 Klötze
einzulegen.