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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 10/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

In der letzten Sitzung des Stadtrates Klötze am 16.09.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Wahl eines zweiten allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall

Der Stadtrat wählt Frau Dorothee Scherf als zweiten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall.

Änderung der Benennung der Ausschussmitglieder für den Haupt- und Vergabeausschuss auf Vorschlag der SPD/Die Linke-Fraktion

Die SPD/Die Linke-Fraktion benennt folgendes Mitglied und deren Vertreter für den Haupt- und Vergabeausschuss:

Mitglied: Thomas Mann

Vertreter: Petra Schütte

Weitere Mitglieder und Vertreter bleiben unberührt.

Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15/2025 - Stadt Klötze, OT Hohenhenningen "Poppauer Weg" - Aufstellungsbeschluss

Der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15/2025 - Stadt Klötze, OT Hohenhenningen „Poppauer Weg“ wird gemäß § 8 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der derzeit geltenden Fassung) stattgegeben.

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird für das in der Begründung zu diesem Beschluss dargestellte Gebiet gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem in der Begründung dargestellten Lage/- und Übersichtsplan. Überplant wird in der Gemarkung Hohenhenningen, Flur 4, eine Teilfläche des Flurstücks 500/16 sowie des Flurstücks 174. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1760 Quadratmetern.

Städtebauliches Ziel des Verfahrens ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einem Nebengebäude.

Es wird die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll erfolgen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

1. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt Nr. 9/2022 - Stadt Klötze, Ortschaft Jahrstedt, OT Böckwitz im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Böckwitz" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

1.

Der Entwurf der Planzeichnung (Stand 16.09.2025) der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Jahrstedt wird mit Begründung (Stand 16.09.2025) sowie Umweltbericht (Stand Mai 2025) (siehe Anlagen) gebilligt.

2.

Städtebauliches Ziel ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 23,4 ha großen Solarparks in Böckwitz.

3.

Der Entwurf der Planzeichnung der 1. Änderung des FNP Jahrstedt mit Begründung (Stand je 12.05.2025) und Umweltbericht (Stand Mai 2025) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung während der Veröffentlichungsfrist bestimmt.

Parallel hierzu erfolgt die Veröffentlichung und Auslegung der Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10/2022 „Solarpark Böckwitz“.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

5.

Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist, sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2022 - Stadt Klötze, Ortschaft Jahrstedt, OT Böckwitz "Solarpark Böckwitz" im Parallelverfahren mit der "1. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

1.

Der Entwurf der Planzeichnung (Stand 16.09.2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10/2022 – Stadt Klötze, Ortschaft Jahrstedt, OT Böckwitz, „Solarpark Böckwitz“ mit Begründung (Stand 16.09.2025), den dazugehörigen ergänzenden Planunterlagen A Blendgutachten (Stand Januar 2024), B Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 12.05.2025) und C faunistisch-floristische Kartierung (Stand November 2023) sowie Umweltbericht (Stand Mai 2025) (siehe Anlagen) wird gebilligt.

2.

Städtebauliches Ziel ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 23,4 ha großen Solarparks in Böckwitz.

3.

Die kompletten unter 1. aufgeführten Entwurfsunterlagen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung während der Veröffentlichungsfrist bestimmt.

Parallel hierzu erfolgt die Veröffentlichung und Auslegung der Entwurfsunterlagen „1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Jahrstedt“.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

5.

Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist, sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen.

Beschluss zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Klötze-Zentrum" (Sanierungsaufhebungssatzung)

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Klötze-Zentrum“ mit der dazugehörigen Anlage 1: Lageplan (siehe Anlagen).

Der Bürgermeister wird angewiesen, die Satzung öffentlich bekanntzumachen.

In der letzten Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates Klötze am 07.10.2025 wurde in öffentlicher Sitzung folgender Beschluss gefasst:

Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Immekath und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 31.10.2025

Der Hauptausschuss beschließt die Abberufung von Herrn Jens Stolle als Leiter der Ortsfeuerwehr Immekath und zugleich die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:

Gremium

Datum

Ortschaftsrat Ristedt

06.10.2025

Hauptausschuss

07.10.2025

Ortschaftsrat Klötze

09.10.2025

Stadtrat

28.10.2025

Ortschaftsrat Immekath

30.10.2025

Ortschaftsrat Neuferchau

11.11.2025

Ortschaftsrat Ristedt

11.11.2025

Ortschaftsrat Steimke

13.11.2025

Hauptausschuss

18.11.2025