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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 10/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Unter dem Motto „Schlichten statt richten“ sucht die Stadt Klötze zum 01. Dezember 2025 eine neue ehrenamtliche Schiedsperson zur Besetzung der Schiedsstelle für das gesamte Stadtgebiet mit seinen zahlreichen Ortsteilen – darunter Dönitz, Immekath, Kunrau, Kusey, Röwitz, Wenze, Trippigleben, Quarnebeck und natürlich die Kernstadt Klötze.

Was auf den ersten Blick unscheinbar klingt, ist in Wahrheit eine verantwortungsvolle und erfüllende Aufgabe mit großem gesellschaftlichem Mehrwert.

Schiedspersonen helfen Menschen dabei, ihre Konflikte außergerichtlich beizulegen – ruhig, sachlich und mit viel Fingerspitzengefühl.

Ob Nachbarschaftsstreit, kleinere vermögensrechtliche Auseinandersetzungen oder Strafsachen wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung: Die Schiedsperson ist gefragt, wenn Konflikte festgefahren sind, aber der Weg zum Gericht nicht unbedingt nötig oder gewünscht ist. Ziel ist ein einvernehmlicher Vergleich – protokolliert und rechtsverbindlich.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wer frühzeitig eine gütliche Einigung anstrebt, spart nicht nur Nerven und Geld, sondern trägt auch zu einem besseren Miteinander in der Gemeinschaft bei. Die Schiedsperson hilft dabei, verhärtete Fronten aufzulösen und gegenseitiges Verständnis zu fördern – ein Ehrenamt mit Wirkung.

Wer kann Schiedsperson werden?

Gesucht wird eine zuverlässige und kommunikative Persönlichkeit, die Freude daran hat, zuzuhören, zu vermitteln und mit Weitblick zu handeln. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt sein, in der Stadt Klötze wohnen und das Wahlrecht besitzen.

Wichtig sind außerdem Eigenschaften wie Sachlichkeit, Geduld, Autorität, sowie ein neutrales Auftreten. Juristische Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich – Schulungen und Seminare, die die Stadt Klötze organisiert und finanziert, bereiten gründlich auf die Aufgabe vor.

Was bietet das Ehrenamt?

Neben der Gewissheit, einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten, profitieren Schiedspersonen von:

  • einer Aufwandsentschädigung
  • Schulungen und Fortbildungen
  • einem Raum für Sprechstunden der Schiedsperson im Verwaltungsgebäude der Stadt Klötze

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Gewählt wird die Schiedsperson vom Stadtrat, die förmliche Berufung erfolgt durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts.

Jetzt bewerben und Verantwortung übernehmen!

Wer Interesse an dieser sinnstiftenden Aufgabe hat, sollte nicht zögern!

Bewerbungen sind schriftlich inklusive Lebenslauf bis zum 30. Oktober 2025 an die Stadt Klötze, Schulplatz 1, 38486 Klötze zu richten.

Fragen beantwortet das Ordnungsamt gern telefonisch unter 03909 / 403-136 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-kloetze.de.