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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen
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Mitteilungen aus den Ortschaften

Der Stadtrat Klötze hat am 05.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Wahl des Ortsbürgermeisters und ggf. seines Stellvertreters in der Ortschaft Trippigleben

Der Stadtrat Klötze bestätigt die Gültigkeit der Wahl des Ortsbürgermeisters und ggf. seines Stellvertreters in der Ortschaft Trippigleben:

Frau Cindy März wurde zur Ortsbürgermeisterin und

Frau Martina Herzog-Witten zu deren Stellvertreterin gewählt.

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, "Solarpark Steimke II" im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Steimke

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 2/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, „Solarpark Steimke II“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 21,765 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Steimke. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss 2. Änderung FNP Steimke Nr. 3/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, im Parallelverfahren mit Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes "Solarpark Steimke II"

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Steimke“ Nr. 3/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Steimke im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark II Steimke“ einzuleiten.

Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „2. Änderung des FNP Steimke“ soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines 21,765 ha großen Solarparks zu schaffen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
  1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019.

  2. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss 2019 die Entlastung.

Erneuter Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2023 - Stadt Klötze, OT Steimke, "Photovoltaik-Freiflächenanlage Steimke", im Parallelverfahren mit "1. Änderung FNP Steimke"

1.

Der Geltungsbereich wird von 10,3 ha auf 15,5 ha vergrößert.

2.

Der aktualisierte Entwurf der Planzeichnung des im Parallelverfahren zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Steimke“ entwickelten, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) Nr. 10/2023 - Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, „PV-FFA Steimke“ mit Begründung und Umweltbericht, Vorhabenplan, Grünordnungsplan und CEF-Maßnahmeplan (sh. Anlagen), wird gebilligt.

Durch die Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ werden die Voraussetzungen für den Bau einer ca. 15,5 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) geschaffen.

3.

Gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bekanntmachung, der Entwurf der unter 2. aufgeführten Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-FFA Steimke“ und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sh. Anlagen, gemeinsam mit den Unterlagen des Entwurfs der „1. Änderung des FNP Steimke“ nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen.

Die Stellungnahmen von den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden sind erneut einzuholen.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.

4.

Zusätzlich sollen die aufgeführten Unterlagen im Rathaus über den Veröffentlichungszeitraum frei zugänglich ausliegen. Zeitpunkt, Ort und Dauer der zusätzlichen öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sollen ortsüblich bekannt gemacht werden.

Erneuter Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich

"1. Änderung des Flächennutzungsplanes Steimke" Nr. 9/2023 - Stadt Klötze, Ortsteil Steimke im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen B-Plan "PV-Freiflächenanlage Steimke"

1.

Der Geltungsbereich wird von 10,3 ha auf nunmehr ca. 15,5 ha vergrößert.

2.

Der geänderte Entwurf der „1. Änderung des Flächennutzungsplanes Steimke“ Nr. 09/2023, bestehend aus Planzeichnung und einer Begründung mit den Angaben nach § 2a des Baugesetzbuches (BauBG) (sh. Anlagen), entwickelt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vbB-Plan) Nr. 10/2023 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Steimke“, wird gebilligt.

Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „1. Änderung des FNP Steimke“ soll im FNP als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden.

Die 1. Änderung dieser vorbereitenden Bauleitplanung schafft die Voraussetzung für den Bau einer ca. 15,5 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) an diesem Standort.

3.

Die geänderten Entwürfe der unter 2. aufgeführten Unterlagen der „1. Änderung des FNP Steimke“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-FFA Steimke“ (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Vorhabenplan, Grünordnungsplan und CEF-Maßnahmeplan und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (sh. Anlagen) sind nach § 3 Abs.2 BauGB i.V. mit § 4a Absatz 3 BauGB einschließlich der Bekanntmachung erneut im Internet zu veröffentlichen.

Die Stellungnahmen von den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden sind erneut einzuholen.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.

4.

Zusätzlich sollen die aufgeführten Unterlagen im Rathaus über den verkürzten Veröffentlichungszeitraum frei zugänglich ausliegen. Zeitpunkt, Ort und Dauer der zusätzlichen öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sollen ortsüblich bekannt gemacht werden.

Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss des Entwurfs mit geändertem Geltungsbereich - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Hasselbusch II Klötze" Nr. 8/2023, OT Klötze im Parallelverfahren mit "7. Änderung FNP Klötze"

1.

Der Entwurf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8/2023 - Stadt Klötze, Ortsteil Klötze, „Solarpark Hasselbusch II Klötze“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag (Siehe Anlagen, Stand jeweils 20. September 2024) wird mit geändertem Geltungsbereich gebilligt.

2.

Städtebauliches Ziel ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 14 ha großen Solarparks in Klötze.

3.

Der Entwurf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hasselbusch II Klötze“, sowie die Begründung mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag (jeweils Stand 20. September 2024) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung während der Veröffentlichungsfrist bestimmt.

Parallel hierzu erfolgt die Veröffentlichung und Auslegung der Entwurfsunterlagen „7. Änderung des Flächennutzungsplanes Klötze“.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

5.

Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist, sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes Klötze Nr. 7/2023 - Stadt Klötze, OT Klötze im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Hasselbusch II Klötze" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss-

1.

Der Entwurf der Planzeichnung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans von Klötze und die Begründung mit Umweltbericht (jeweils Planungsstand 20.09.2024, siehe Anlagen) werden mit geändertem Geltungsbereich gebilligt.

2.

Städtebauliches Ziel ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 14 ha großen Solarparks in Klötze.

3.

Der Entwurf der Planzeichnung zur 7. Änderung des FNP Klötze mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung während der Veröffentlichungsfrist bestimmt.

Parallel hierzu erfolgt die Veröffentlichung und Auslegung der Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/2023 „Solarpark Hasselbusch II Klötze“.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

5.

Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist, sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Immekath "Dönitzer Straße" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

1.

Der Entwurf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Immekath, „Dönitzer Straße“, mit Begründung, Umweltbericht und Gestaltungsplan (siehe Anlagen, Stand jeweils September 2024) wird gebilligt.

2.

Städtebauliches Ziel ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebenanlagen in der Ortslage Immekath.

3.

Der Entwurf der Planzeichnung und des Gestaltungsplans des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/2024 - Stadt Klötze, Ortsteil Immekath „Dönitzer Straße“, sowie die Begründung mit Umweltbericht (jeweils Stand September 2024) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung erfolgen.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

5.

Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist, sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen.

Resolution zur vollständigen Auskofferung und Entsorgung der Giftmüllgrube in Brüchau

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt die Resolution zur vollständigen Auskofferung und Entsorgung der Giftmüllgrube in Brüchau.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:

Gremium

Datum

Ortschaftsrat Kusey

25.11.2024

Ortschaftsrat Kunrau

25.11.2024

Hauptausschuss

26.11.2024

Ortschaftsrat Steimke

28.11.2024

Ortschaftsrat Klötze

02.12.2024

Stadtrat

10.12.2024