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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 11/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Säle wird vor Ort ein Vertrag abgeschlossen und nach der Veranstaltung und Abnahme erhalten die Mieter eine Rechnung von der Stadt Klötze.

Die Nutzung für eine Veranstaltung kann vor Ort reserviert werden, muss aber frühesten ein halbes Jahr vorher durch einen verbindlichen Mietvertrag vereinbart werden.

Kurzfriste Vermietungen sind ebenfalls weiterhin möglich.

Eine Tagesnutzung umfasst den Zeitraum von 10:00 Uhr des Miettages bis 10:00 Uhr des folgenden Tages. Sollte eine Nutzung über die 10:00 Uhr des Folgetages verlängert werden, wird ein Entgelt für eine Kurzzeitnutzung fällig.

Ansprechpartner für die Saal- bzw. DGH-Vermietungen sind: