In der letzten Sitzung des Stadtrates Klötze am 09.12.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vvbB-Plan) Nr. 18/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Wenze, „Solarpark Wenze“ einzuleiten.
Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 24 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Wenze. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 16/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Neuferchau,
„Photovoltaik-Freiflächenanlage Neuferchau“ einzuleiten.
Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 29,435 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Neuferchau. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Neuferchau“ Nr. 17/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Neuferchau, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage (vbB PV-FFA) Neuferchau“ einzuleiten.
Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „1. Änderung des FNP Neuferchau“ soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines 29,435 ha großen Solarparks zu schaffen.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Klötze.
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Gehölzschutzsatzung der Stadt Klötze.
Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Klötze (siehe Anlage).
Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung der Stadt Klötze.
Der Stadtrat beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der Stadt Klötze mit dem Kostentarif Vorschlag 4.
Der Stadtrat beschließt im Interessenbekundungsverfahren die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2025/2026 für das Freibad Kunrau zu billigen.
| Gremium | Datum |
| Hauptausschuss | 20.01.2026 |
| Ortschaftsrat Klötze | 29.01.2026 |
| Stadtrat | 10.02.2026 |