Der Stadtrat Klötze hat am 13.02.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. |
| 2. | Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss 2016 die Entlastung. |
Ortsteil Kusey „PV-Freiflächenanlage am Landwirtschaftsbetrieb“,
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB) Nr. 4 / 2023 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey „PV-Freiflächenanlage am Landwirtschaftsbetrieb“ (Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung mit Umweltbericht und umweltrelevanten Stellungnahmen, Stand jeweils August 2023) vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie die Anregungen und Bedenken, die sich aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben haben, werden abgewogen und beschlossen. Der Wortlaut der Auswertung und Abwägung liegt als Anlage zum Beschluss vor. |
| 2. | Der Stadtrat beschließt in öffentlicher Sitzung den gem. § 12 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 BauGB entwickelten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 / 2023 Stadt Klötze, Ortsteil Kusey „PV-Freiflächenanlage am Landwirtschaftsbetrieb“, Stand jeweils Dezember 2023, bestehend aus: |
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| - Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen |
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| - Vorhaben- und Erschließungsplan |
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| - Begründung mit Umweltbericht |
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| als Satzung. |
Stadt Klötze, Ortsteil Neuferchau, - Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Der vorliegende Abwägungskatalog (Seite 1 bis 24, Stand Dezember 2023) zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Neuferchau“, Nr. 7/2022 Stadt Klötze, Ortsteil Neuferchau, bestehend Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand jeweils Dezember 2023 (siehe Anlagen), wird gebilligt. |
| 3. | Die Bekanntmachung, der Entwurf der unter 1. und 2. aufgeführten Unterlagen des Bebauungsplanes und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. |
| 5. | Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. |
Der Stadtrat wählt für die Amtszeit den Bürgermeister, Herrn Alexander Kleine, als Vertreter der Stadt Klötze in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“.
Der Stadtrat wählt Herrn Alexander Kleine als Vertreter für die Stadt Klötze in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitband Altmark.
| Gremium | Datum |
| Ortschaftsrat Kunrau | 27.02.2024 |
| Hauptausschuss | 12.03.2024 |
| Ortschaftsrat Immekath | 14.03.2024 |
| Ortschaftsrat Klötze | 21.03.2024 |