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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen
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Mitteilungen

In der Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates am 20.01.2026 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Annahme eines Sponsoringvertrages - Martinimarkt 2025

Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.

Annahme eines Sponsoringvertrages - Martinimarkt 2025

Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.

Annahme eines Sponsoringvertrages - Martinimarkt 2025

Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.

Annahme eines Sponsoringvertrages - Martinimarkt 2025

Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.

Annahme eines Sponsoringvertrages - Weihnachtsillumination

Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.

Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Immekath in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

Der Hauptausschuss beschließt,

  1. Herrn Jens Reinig-Kampe als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Immekath mit Wirkung vom 31.01.2026 abzuberufen und gleichzeitig in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Immekath mit Wirkung vom 01.02.2026 für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
  2. Herrn Erik Lüttgemüller in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Immekath mit Wirkung vom 01.02.2026 für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

In der Sitzung des Stadtrates am 10.02.2026 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Bereitstellung einer Rasenurnengrabstätte auf dem Neustädter Friedhof in Klötze

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung einer Rasenurnengrabstätte auf dem Neustädter Friedhof in Klötze.

Aufstellungsbeschluss 1. Änderung Flächennutzungsplan Kunrau Nr. 1/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark I Kunrau"

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Kunrau“, Nr. 1/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark I Kunrau“ einzuleiten.

Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „1. Änderung des FNP Kunrau“ soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines ca. 30 Hektar (ha) großen Solarparks zu schaffen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, "Solarpark I Kunrau" im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Kunrau

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 2/2026 – Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau,

„Solarpark I Kunrau“ im Parallelverfahren mit der „1. Änderung des Flächennutzungsplans Kunrau“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA), mit einer Größe von ca. 30 ha in der Gemarkung Kunrau, nördlich der Ortslage Rappin. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Kunrau Nr. 3/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark II Kunrau"

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Kunrau“, Nr. 3/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark II Kunrau“ einzuleiten.

Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „2. Änderung des FNP Kunrau“ soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 30 Hektar zu schaffen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark II Kunrau", Nr. 4/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Kunrau

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 4/2026 – Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau,

„Solarpark II Kunrau“ im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des „Flächennutzungsplans Kunrau“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA), mit einer Größe von ca. 30 ha in der Gemarkung Kunrau. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Hohenhenningen "Poppauer Weg" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

  1. Der Entwurf der Planzeichnung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Hohenhenningen „Poppauer Weg“, mit Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Anlagen, Stand jeweils Dezember 2025) wird gebilligt.
  2. Städtebauliches Ziel ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einem Nebengebäude in der Ortslage Hohenhenningen.
  3. Der Entwurf der Planzeichnung und des Vorhaben- und Erschließungsplans des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Hohenhenningen „Poppauer Weg“, sowie die Begründung mit Umweltbericht (jeweils Stand Dezember 2025) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlagen) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung erfolgen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
  5. Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist, sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen.
Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Stadt Klötze
  1. Der Stadtrat der Stadt Klötze wählt zur Neubesetzung der Schiedsstelle folgende Person aus den vorliegenden Bewerbungen in das Ehrenamt:

Als Schiedsperson (Vorsitzende) wird Frau Antje Kampe gewählt.

  1. Als weitere Schiedspersonen für die künftige Kollegialbesetzung werden gewählt:
    1. Frau Meike Schulze-Wührl
    2. Herr Kay Uwe Knittel

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:

Gremium

Datum

Ortschaftsrat Dönitz

23.02.2026

Ortschaftsrat Kusey

24.02.2026

Hauptausschuss

03.03.2026

Stadtrat

24.03.2026