In der Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates am 20.01.2026 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.
Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.
Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.
Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.
Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme des in seiner Zuständigkeit liegenden Sponsoringvertrages.
Der Hauptausschuss beschließt,
In der Sitzung des Stadtrates am 10.02.2026 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung einer Rasenurnengrabstätte auf dem Neustädter Friedhof in Klötze.
Aufstellungsbeschluss 1. Änderung Flächennutzungsplan Kunrau Nr. 1/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark I Kunrau"
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Kunrau“, Nr. 1/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark I Kunrau“ einzuleiten.
Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „1. Änderung des FNP Kunrau“ soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines ca. 30 Hektar (ha) großen Solarparks zu schaffen.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, "Solarpark I Kunrau" im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Kunrau
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 2/2026 – Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau,
„Solarpark I Kunrau“ im Parallelverfahren mit der „1. Änderung des Flächennutzungsplans Kunrau“ einzuleiten.
Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA), mit einer Größe von ca. 30 ha in der Gemarkung Kunrau, nördlich der Ortslage Rappin. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Kunrau Nr. 3/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark II Kunrau"
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Kunrau“, Nr. 3/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark II Kunrau“ einzuleiten.
Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „2. Änderung des FNP Kunrau“ soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 30 Hektar zu schaffen.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark II Kunrau", Nr. 4/2026 - Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau, im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Kunrau
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 4/2026 – Stadt Klötze, Ortsteil Kunrau,
„Solarpark II Kunrau“ im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des „Flächennutzungsplans Kunrau“ einzuleiten.
Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA), mit einer Größe von ca. 30 ha in der Gemarkung Kunrau. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.
Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Hohenhenningen "Poppauer Weg" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
Als Schiedsperson (Vorsitzende) wird Frau Antje Kampe gewählt.
Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:
| Gremium | Datum |
| Ortschaftsrat Dönitz | 23.02.2026 |
| Ortschaftsrat Kusey | 24.02.2026 |
| Hauptausschuss | 03.03.2026 |
| Stadtrat | 24.03.2026 |