Die Stadt Klötze weist darauf hin, dass sie laut melderechtlicher Vorschriften persönliche Daten aus dem Melderegister weitergeben und veröffentlichen kann oder muss. Es ist jedoch Bürgerinnen und Bürgern möglich laut Bundesmeldegesetz Widerspruch gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen einzulegen.
Die Datenübermittlungssperre kann nach Antrag für folgende Übermittlungen eingerichtet werden:
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann dies während der Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt der Stadt Klötze beantragen. Ein Widerspruch gilt jeweils bis auf Widerruf. Die Einrichtung von Übermittlungssperren sowie deren Widerruf sind kostenfrei.
Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Übermittlungssperre für die Daten an die Bundeswehr nicht mehr möglich, da das Widerspruchsrecht durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) entfallen ist. Meldebehörden übermitteln jährlich Name, Vorname und Anschrift von Personen, die im Folgejahr 18 werden, an die Bundeswehr. Bestehende Sperren diesbezüglich wurden zum Jahresanfang automatisch aufgehoben.