Die Stadtkasse der Stadt Klötze erinnert daran, dass am 01.04.2024 die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2024 fällig werden.
Es gelten die zuletzt bekannt gegebenen Gebührenbescheide.
Gebührenzahler, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen werden die Zahlungen zum Termin vom Konto eingezogen.
Bei Überweisungen ist unbedingt zu beachten, dass die Personenkontonummer bzw. das Aktenzeichen, ersichtlich aus Ihrem Gebührenbescheid, anzugeben ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre Zahlungen richtig verbucht werden können.
Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsbeitreibung nicht vermeiden.
Hiermit teilen wir Ihnen die Bankverbindungen der Stadt Klötze mit, die Sie für Ihre Überweisungen nutzen können:
Sparkasse Altmark West
| IBAN: DE27 8105 5555 3020 0000 40 | BIC: NOLADE21SAW |
| Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land-Altmark | |
| IBAN: DE88 2579 1635 0214 4000 00 | BIC: GENODEF1HMN |
| Volksbank eG BRAWO | |
| IBAN:DE76 2699 1066 2202 3280 00 | BIC: GENODEF1WOB |