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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 3/2026
Mitteilungen
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Mehr Rücksicht an Urnen-Stelen-Anlagen erbeten

Stadt Klötze bittet Angehörige um Beachtung der Regeln auf den Friedhöfen

Auf den Friedhöfen der Einheitsgemeinde kommt es immer wieder zu satzungswidrigen Ablagen an den Urnen-Stelen. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Angehörigen, die Stelenanlagen weiterhin als würdevollen Ort des Gedenkens zu belassen.

Immer häufiger erreichen die Verwaltung Beschwerden von Angehörigen, deren Verstorbene in einer Urnen-Stele beigesetzt wurden. Grund dafür ist vor allem das zunehmende Aufkommen von großen Blumenschalen, üppigem Grabschmuck sowie Grabkerzen. Dadurch wird der begrenzte Platz vor den Stelen stark eingeschränkt. Für manchen Hinterbliebenen ist es deshalb kaum noch möglich, eigene Blumen oder kleine Gebinde nahe ihren verstorbenen Verwandten abzulegen.

Hinzu kommt, dass verwelkte Blumen und liegen gelassene Grabgestecke nicht entfernt werden. Gerade an Orten der Trauer empfinden viele Besucher dies als störend und nicht würdevoll.

Die Urnen-Stelen sind Gemeinschaftsanlagen. In einer solchen Gemeinschaft ist es besonders wichtig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu handeln, damit alle Angehörigen gleichermaßen die Möglichkeit haben, in Ruhe zu trauern und ihrer Verstorbenen zu gedenken.

Um das Miteinander zu erleichtern, gibt die Stadtverwaltung daher einige Hinweise für den Blumenschmuck an den Anlagen:

Angehörige werden gebeten, ausschließlich kleine Blumengestecke oder Gebinde abzulegen. So bleibt ausreichend Platz, damit alle Hinterbliebenen der in den Urnen-Stelen Beigesetzten Blumen vor der jeweiligen Urnennischenreihe niederlegen können.

Zudem sollte die Größe des Blumenschmucks so gewählt sein, dass die Abdeckplatten der untersten Urnennischen nicht verdeckt werden. Das Anbringen von Gebinden oder sonstigem Grabschmuck direkt an der Abdeckplatte der Urnennische und das Abstellen von Grabkerzen, Blumen oder Grabschmuck auf den Urnen-Stelen ist nicht zulässig. Grundsätzlich ist das Aufstellen von Grabkerzen oder Grabschmuck (z.B. Engel, Laternen, ähnliche Dekorationen) vor den Stelen nicht gestattet.

Verwelkte Blumen müssen von den Angehörigen entfernt werden.

An den anonymen und teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen dürfen Blumen und Gebinde ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Auch hier bittet die Stadt darum, auf Grabkerzen, Grabschmuck sowie eigene Bepflanzungen zu verzichten.

Die Stadt Klötze weist darauf hin, dass ab dem 30. April 2026 alle satzungswidrigen zu großen Pflanzschale, Grabkerzen und sonstiger Grabschmuck vor, auf oder an den Urnen-Stelen durch die Gemeinde entfernt und entsorgt werden.

Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Friedhöfe auch weiterhin Orte der Ruhe, des Respekts und eines würdevollen Gedenkens für alle Angehörigen bleiben.