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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 4/2024
Mitteilungen
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Mitteilungen

Der Hauptausschuss des Stadtrates Klötze hat am 02.04.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Annahme von einer Spende im Haushaltsjahr 2024

Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme der in seiner Zuständigkeit liegenden Spende.

Der Stadtrat Klötze hat am 02.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017

1.

Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.

2.

Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss 2017 die Entlastung.

Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 – Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

Der Stadtrat beschließt, das Erfrischungsgeld zu den Wahlen am 09.06.2024 in folgender Höhe zu zahlen:

Wahlvorsteher:

60,00 Euro

Beisitzer:

50,00 Euro

Das macht insgesamt einen Betrag von 5.580 Euro aus.

„1. Änderung des Flächennutzungsplanes Steimke“, Nr. 09/2024 Stadt Klötze,

im Parallelverfahren mit Bauleitverfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 / 2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, „Photovoltaik-Freiflächenanlage Steimke“

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Entwurf der „1. Änderung des FNP Steimke“ Nr. 09/2024, bestehend aus Planzeichnung und einer Begründung mit den Angaben nach § 2a des Baugesetzbuches wird gebilligt. Im Parallelverfahren lagen folgende Entwurfsunterlagen des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, „PV-FFA Steimke“ vor: Begründung und Umweltbericht, Vorhabenplan, Grünordnungsplan und CEF-Maßnahmeplan (sh. Anlagen, Stand jeweils 06.03.2024).

    Die Änderung des Flächennutzungsplanes Steimke als vorbereitende Bauleitplanung schafft die Voraussetzung, damit an diesem Standort durch die Ausweisung eines „Sondergebietes PV“ die Voraussetzungen für den Bau einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden.

  2. Die Bekanntmachungen, die Entwürfe, der unter 1. aufgeführten Unterlagen beider Bauleitverfahren und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

  4. Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 / 2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Steimke,

„Photovoltaik-Freiflächenanlage Steimke“, im Parallelverfahren mit „1. Änderung des Flächennutzungsplanes Steimke“, - Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Entwurf der Planzeichnung des, im Parallelverfahren zur „1. Änderung des FNP Steimke“ entwickelten, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Steimke, „PV-FFA Steimke“ mit Begründung und Umweltbericht, Vorhabenplan, Grünordnungsplan und CEF-Maßnahmeplan (sh. Anlagen, Stand jeweils 06.03.2024), wird gebilligt.

    Mit dem Bebauungsplan wird angestrebt, dass an diesem Standort durch die Ausweisung eines Sondergebietes die Voraussetzungen für den Bau einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden.

  2. Die Bekanntmachung, der Entwurf der unter 1. aufgeführten Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-FFA Steimke“ und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sh. Anlagen, sind gemeinsam mit den Unterlagen des Entwurfs der „1. Änderung des FNP Steimke“ nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

  4. Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung Feuerwehrfahrzeug

Der Stadtrat beschließt über die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges mit Fördermitteln durch die Teilnahme an der zentralen Beschaffung des Landes Sachsen-Anhalt.

Grundsatzbeschluss Investition Gerätehäuser Feuerwehr Immekath und Kusey

Der Stadtrat beschließt die Durchführung von zwei Investitionen in Gerätehäuser für die Feuerwehr und die damit verbundene Ergänzung von zwei Maßnahmen im Haushalt 2024 als Nachtrag:

1.

Neubau Gerätehaus in Immekath

2.

Neubau Gerätehaus in Kusey.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine: