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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 4/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Folgende Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung des Stadtrates Klötze am 18.03.2025 gefasst worden:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/2024 – Stadt Klötze, Ortsteil Immekath „Dönitzer Straße“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB) Nr. 1/2024 – Stadt Klötze, Ortsteil Immekath „Dönitzer Straße“ (Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Gestaltungsplan, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanten Stellungnahmen, Stand jeweils Januar 2025) vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie die Anregungen und Bedenken, die sich aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben haben, werden abgewogen und beschlossen. Der Wortlaut der Auswertung und Abwägung (Stand Januar 2025) liegt als Anlage zum Beschluss vor.

2. Der Stadtrat beschließt in öffentlicher Sitzung den, aus dem Flächennutzungsplan Immekath gem. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB entwickelten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2024 Stadt Klötze, Ortsteil Immekath „Dönitzer Straße“, Stand jeweils Januar 2025, bestehend aus:

- Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

- Begründung

- Umweltbericht

- Gestaltungsplan

als Satzung.

Haushaltssatzung und –plan für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die vorgelegte Haushaltssatzung mit den, diesem Beschluss beigefügten, Anlagen.

Erste Änderung des Flächennutzungsplans Steimke, Nr. 9/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Steimke - Feststellungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. die Abwägung (siehe Anlage) gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Steimke in der Gemarkung Steimke,

  2. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen,

  3. das Planungsbüro zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen,

  4. die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Steimke in der Gemarkung Steimke bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive Umweltbericht und Artenschutzbeitrag

  5. den Bürgermeister zu beauftragen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Steimke in der Gemarkung Steimke zur Genehmigung einzureichen und nach erteilter Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2023 – stadt Klötze, OT Steimke „PV-Freiflächenanlage Steimke“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt:

1. die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch(BauBG) der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Steimke“ auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage 1),

2. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen,

3. das Planungsbüro zu beauftragen, die Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen,

4. den gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB entwickelten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 / 2023 Stadt Klötze, Ortsteil Steimke „PV -Freiflächenanlage Steimke“ in der Fassung vom 31. Januar 2025, bestehend aus Planzeichnung, Vorhabenplan, Begründung mit Umweltbericht, Plan CEF-Maßnahme und Plan Grünordnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

5. den Bürgermeister zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kusey aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Der Stadtrat beschließt mit Wirkung zum 01.04.2025 die Abberufung von Herrn Denny Dörwald als Leiter der Ortsfeuerwehr Kusey und zugleich die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

Ernennung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kusey in das Ehrenbeamtenverhältnis

Der Stadtrat beschließt mit Wirkung zum 01.04.2025 die Ernennung von Herrn Andreas Giggel als Leiter der Ortsfeuerwehr Kusey für die Dauer von 2 Jahren.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:

Gremium

Datum

Hauptausschuss

22.04.2025

Stadtrat Sondersitzung

22.04.2025

Ortschaftsrat Immekath

24.04.2025

Ortschaftsrat Klötze

08.05.2025

Stadtrat

13.05.2025

Ortschaftsrat Steimke

15.05.2025