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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Der Stadtrat Klötze hat am 13.05.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Bereitstellung eines Baumbestattungsfeldes – Friedhof Neuferchau

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung eines Baumbestattungsfeldes auf dem Friedhof in Neuferchau.

Bereitstellung eines teilanonymen Urnengrabfeldes – Friedhof Röwitz

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung eines teilanonymen Urnengrabfeldes auf dem Friedhof in Röwitz

Aufstellungsbeschluss vb B-Plan Nr. 4/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Klötze „Solarpark Am Galgenberg“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 4/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Klötze, „Solarpark Am Galgenberg“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 30 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Klötze. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss 9. Änderung F-Plan Klötze Nr. 5/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Klötze

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, ein Bauleitverfahren zur „9. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Klötze“ einzuleiten.

Im Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Am Galgenberg“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um dort Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu schaffen.

Der Geltungsbereich der ca. 30 ha umfassenden Fläche wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss vb B-Plan Nr. 6/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Klötze, „Solarpark Klötze Süd“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 6/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Klötze, „Solarpark Klötze Süd“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 24 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Klötze. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss 10. Änderung des F-Planes Klötze Nr. 7/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Klötze

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, ein Bauleitverfahren zur „10. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Klötze“ einzuleiten.

Im Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Klötze Süd“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um dort Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu schaffen.

Der Geltungsbereich der ca. 24 ha umfassenden Fläche wird in der Begründung zu diesem Beschluss verbal erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Bestätigung der Entscheidung des Ortschaftsrates Neuendorf Vorlage-Nr. StR/064/2025

Der Stadtrat bestätigt gemäß § 55 Abs. 3 i. V. m. § 81 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Rechtmäßigkeit des Beschlusses Nr. StR/064/2025 des Ortschaftsrates Neuendorf vom 02.04.2025.

Aufstellungsbeschluss vorzeitiger vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10/2025 – Stadt Klötze Ortsteile Hohenhenningen und Siedentramm, „Windpark Hohenhenningen“

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vvbB-Plan) Nr. 10/2025 – Stadt Klötze, Ortsteile Hohenhenningen und Siedentramm, „Windpark Hohenhenningen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch, in der derzeit geltenden Fassung) einzuleiten. Das Planverfahren wird nach § 8 Abs. 4 i.V.m. § 12 BauGB und einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Windparks in den Gemarkungen Hohenhenningen und Siedentramm, um damit die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Die Einheitsgemeinde Stadt Klötze sieht darin zudem einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung der Energiewende und damit letztendlich zur Verbesserung der Klimaentwicklung.

Der räumliche Geltungsbereich, erkennbar in der Anlage 1 – Flurstückstabelle, wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und ist in der Anlage 2 – Übersichtskarte bildlich dargestellt. Er erstreckt sich über eine Größe von ca. 200 ha.

Anlagen 1 und 2 werden Bestandteil des Beschlusses.

Es wird die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll erfolgen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021.

Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zum Jahresabschluss 2021

Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021.

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 08/2023 – Stadt Klötze „Solarpark Hasselbusch II Klötze“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt:

1. die abschließende Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch(BauBG) der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hasselbusch II Klötze“ auf Grundlage des sachverständigen Abwägungsvorschlags vom 07. April 2025 gemäß Anlage 1,

2. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen,

3. das Planungsbüro zu beauftragen, die Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen,

4. den gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB entwickelten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 / 2023 Stadt Klötze, „Solarpark Hasselbusch II Klötze“ in der Fassung vom 07. April 2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) (siehe Anlage 2) und Begründung mit Modulbelegungsplan / Vorhabenbeschreibung, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag (siehe Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung,

5. den Bürgermeister zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes Klötze - Nr. 7 / 2023 Stadt Klötze Feststellungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. die abschließende Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Klötze auf Grundlage des sachverständigen Abwägungsvorschlags vom 07.04.2025 (siehe Anlage 1),

  1. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen,

  1. das Planungsbüro zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen,

4. die 7. Änderung des Flächennutzungsplans Klötze gemäß § 5 Abs. 1 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) (siehe Anlage 2) und der Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 3),

  1. den Bürgermeister zu beauftragen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans Klötze zur Genehmigung einzureichen und nach erteilter Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Änderung der Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge Feuerwehr Stadt Klötze

Der Stadtrat beschließt die Abänderung der Fahrzeugbeschaffungsreihenfolge des Beschlusses vom 18.05.2022 - Vorlagennummer 170.(III)2022.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine:

Gremium

Datum

Hauptausschuss

03.06.2025

Ortschaftsrat Neuferchau

17.06.2025

Ortschaftsrat Klötze

19.06.2025

Stadtrat

24.06.2025