In der Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates am 14.04.2026 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer in seiner Zuständigkeit liegenden Spende für den Hort Kunrau.
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer in seiner Zuständigkeit liegenden Spende für Kitas und Horte.
Der Hauptausschuss bestätigt die Annahme der in seiner Zuständigkeit liegenden Sachspende.
Der Hauptausschuss bestätigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 EUR zur Unterstützung des Ortschaftsrates Klötze.
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In der Sitzung des Stadtrates am 05.05.2026 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Der Stadtrat der Stadt Klötze bestätigt die vom Bürgermeister abgeschlossenen Verträge gemäß § 6 EEG für folgende Anlagen:
| 1. | PV-Freiflächenanlage Hasselbusch I Klötze |
| 2. | PV-Freiflächenanlage Hasselbusch II Klötze |
| 3. | Solarpark Böckwitz |
| 4. | PV-Freiflächenanlage Quarnebeck |
| 5. | PV-Freiflächenanlage Steimke |
| 6. | PV-Freiflächenanlage Zicherie |
| 7. | Bestandsanlage Windpark Kusey |
| 8. | Repowering Windpark Neuendorf-Kakerbeck |
| 9. | Repowering Windpark Neuferchau |
| 10. | Windpark Zicherie |
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Klötze. Sie ist Gegenstand der Beschlussvorlage.
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böckwitz“ auf Grundlage des Abwägungsvorschlags vom 20.02.2026 (Anlage 1), |
| 2. | die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen, |
| 3. | das Planungsbüro zu beauftragen, die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen, |
| 4. | den gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB entwickelten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/2022 Stadt Klötze, Ortschaft Jahrstedt, OT Böckwitz „Solarpark Böckwitz“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2) und Begründung (Stand 05.03.2026) (Anlage 3) mit den ergänzenden Planunterlagen A Blendgutachten (Stand 30.01.2024, Anlage 3.1), B Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 10.02.2026, Anlage 3.2) und C faunistisch-floristische Kartierung (Stand 11/2023, Anlage 3.3) sowie Umweltbericht (Stand 02/2026, Anlage 4) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung, |
| 5. | den Bürgermeister zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. |
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt in der Gemarkung Böckwitz aufgrund des Abwägungsvorschlags vom 20.02.2026 (Anlage 1), |
| 2. | die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen, |
| 3. | das Planungsbüro zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen, |
| 4. | die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Jahrstedt in der Gemarkung Böckwitz, bestehend aus der Planzeichnung (Stand 05.03.2026) (Anlage 2), der Begründung (Stand 05.03.2026) (Anlage 3) sowie dem Umweltbericht (Stand 02/2026) (Anlage 4) |
| 5. | den Bürgermeister zu beauftragen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Böckwitz in der Gemarkung Böckwitz zur Genehmigung einzureichen und nach erteilter Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. |
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung der während der Veröffentlichung des Entwurfs des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vvbB) Nr. 15/2025 – Stadt Klötze, Ortsteil Hohenhenningen „Poppauer Weg“ (Planunterlagen Stand 12/2025) vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie die Anregungen und Bedenken, die sich aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben haben, auf Grundlage des Abwägungsvorschlags (Anlage 1), |
| 2. | das Planungsbüro zu beauftragen, die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen, |
| 3. | den gemäß § 12 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 BauGB entwickelten vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15/2025 Stadt Klötze, Ortsteil Hohenhenningen „Poppauer Weg“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Anlage 2), Begründung (Anlage 3), Umweltbericht (Anlage 4) und Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) (Stand jeweils 03/2026) als Satzung, |
| 4. | den Bürgermeister zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. |
| 1. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kusey“ (vbB-Plan PV-FFA Kusey) Nr. 2/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung mit Umweltbericht (Stand jeweils 31.03.2026) sowie den dazugehörigen ergänzenden Planunterlagen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, faunistische Untersuchungen 2024, Zug- und Rastvogelkartierungen 2024/2025 sowie die NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung, wird gebilligt. |
| 2. | Änderungen gegenüber der Vorentwurfsplanung stellen sich wie folgt dar: Das Plangebiet B (innerhalb NATURA-2000-Gebiet) wurde verkleinert, die Lage etwas verändert. Es ist nur noch die Umsetzung einer artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (CEF-Maßnahme „Feldlerche“) vorgesehen. Eine Stromerzeugung durch Errichtung einer PV-FFA, im Vorentwurf noch geplant, ist an dieser Stelle nicht mehr vorgesehen. |
| Auf den Bau von Batteriespeichern als Nebenanlagen wird verzichtet. Die 2,50 m hohe Einzäunung wird nach innen hinter die umlaufende Hecke verlegt. | |
| Städtebauliches Ziel war ursprünglich die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 30 ha großen PV-FFA in Kusey. Geplant ist nun eine ca. 15,94 ha große, stromproduzierende Anlage (Plangebiet A). Der Geltungsbereich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Plangebiet B) ist 1,87 ha groß. | |
| 3. | Die kompletten unter 1. aufgeführten Entwurfsunterlagen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Anlage 10) sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen. |
| Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung während der Veröffentlichungsfrist bestimmt. | |
| Parallel hierzu erfolgt die Veröffentlichung und Auslegung der Entwurfsunterlagen der „4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Kusey“. | |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. |
| 5. | Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen. |
| 1. | Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Kusey Nr. 2/2023 – Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, bestehend aus der Planzeichnung (Stand 31.03.2026) und der Begründung mit Umweltbericht (Stand 31.03.2026) samt den zugrunde liegenden Planunterlagen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, faunistische Untersuchungen 2024, Zug- und Rastvogelkartierungen 2024/2025 sowie die NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung, wird gebilligt. |
| 2. | Änderungen gegenüber der Vorentwurfsplanung stellen sich wie folgt dar: |
| - Das Plangebiet B (innerhalb NATURA-2000-Gebiet) wurde verkleinert. Es ist die Ausweisung einer artenschutzrechtlich gesicherten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (CEF-Maßnahme „Feldlerche“) vorgesehen. | |
| Eine Ausweisung als Sonderbaufläche Photovoltaik, im Vorentwurf noch vorgesehen, ist an dieser Stelle nicht mehr geplant. |
| - Städtebauliches Ziel war ursprünglich die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 30 ha großen PV-Freiflächenanlage in Kusey. Geplant ist nun eine ca. 15,94 ha große, stromproduzierende Anlage (Plangebiet A). Der Geltungsbereich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Plangebiet B) ist 1,87 ha groß. | |
| 3. | Der Entwurf der Planzeichnung der 4. Änderung des FNP Kusey mit Begründung und Umweltbericht (Stand jeweils 31.03.2026) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) im Internet zu veröffentlichen. |
| Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird als zusätzlich leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung während der Veröffentlichungsfrist bestimmt. | |
| Parallel hierzu erfolgt die Veröffentlichung und Auslegung der vollständigen Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 2/2023 „PV-Freiflächenanlage (PV-FFA) Kusey“ samt der zugrunde liegenden Planunterlagen. | |
| 4. | Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB am Entwurf zu beteiligen. |
| 5. | Die Internetseite/-adresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich wird in der Bekanntmachung auf die öffentliche Auslegung mit Ort und Dauer hingewiesen. |
Der Stadtrat bestätigt die Beantragung und Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von insgesamt 687.000 EUR.
Die Summe gliedert sich in folgende Maßnahmen auf:
| Maßnahme Nr. 117 | Waldbad Klötze – Austausch Pumpen und Steuerungstechnik | 175.000 € |
| Maßnahme Nr. 127 | LED-Umstellung Zinnberghalle | 150.000 € |
| Maßnahme Nr. 134 | Straßenunterhaltung Quarnebeck-Trippigleben | 300.000 € |
| Maßnahme Nr. 135 | Erneuerung abgängige Infrastruktur – Schaltkästen | 62.000 € |
Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die vorgelegte Haushaltssatzung mit den diesem Beschluss beigefügten Anlagen.
| Gremium | Datum |
| Ortschaftsrat Immekath | 28.05.2026 |
| Hauptausschuss | 02.06.2026 |
| Ortschaftsrat Kunrau | 16.06.2026 |
| Ortschaftsrat Klötze | 18.06.2026 |
| Stadtrat | 23.06.2026 |