Nach der Sitzung gab es noch ein Gruppenbild der Stadträte und Ortsbürgermeister der Wahlperiode 2019-2024. Im Anschluss traf man sich noch in gemütlicher Runde, um die Amtszeit ausklingen zu lassen.
Der Stadtrat Klötze hat am 28.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Anwendung der im Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.10.2020, im Ergänzungserlass vom 22.04.2022 und im Ergänzungserlass vom 02.04.2024 genannten Erleichterungen sowie den Umsetzungsplan zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse der Stadt Klötze.
Gesetzliche Grundlagen: § 1 Absatz 7 und § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung
| 1. | Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Entwurf der 1. Änderung des o.g. B-Plans (Stand Dezember 2023) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Stadt Klötze in öffentlicher Sitzung mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen: | |
| a. Berücksichtigt werden Anregungen vom: | |
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| • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt |
| b. Teilweise berücksichtigt werden Anregungen vom: | |
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| • Altmarkkreis Salzwedel |
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| • und Regionaler Planungsgemeinschaft Altmark |
| c. Nicht berücksichtigt werden Anregungen vom: | |
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| • Landeszentrum Wald. |
Die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen dem Abwägungskatalog (siehe Anlage zum Abwägungsbeschluss, S. 1 bis 23). Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt den Abwägungskatalog (Stand Mai 2024) als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Anregungen den Inhalt der B-Planänderung wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Neuferchau“ Nr. 7/2022 Stadt Klötze, OT Neuferchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Stand jeweils Mai 2024, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung. Die Begründung (Teil A) nebst Umweltbericht (Teil B), Stand jeweils Mai 2024, werden gebilligt. |
| 3. | Die Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch in Kraft zu setzen. Dabei ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung auf Dauer eingesehen und Auskunft über den Inhalt erlangt werden kann. |
| Gremium | Datum |
| Stadtrat | 02.07.2024 |
| Ortschaftsrat Kusey | 03.07.2024 |
| Ortschaftsrat Neuendorf | 03.07.2024 |
| Ortschaftsrat Klötze | 04.07.2024 |
| Ortschaftsrat Ristedt | 08.07.2024 |
| Ortschaftsrat Jahrstedt | 15.07.2024 |
| Ortschaftsrat Dönitz | 16.07.2024 |
| Ortschaftsrat Neuferchau | 16.07.2024 |
| Ortschaftsrat Trippigleben | 17.07.2024 |
| Ortschaftsrat Wenze | 18.07.2024 |
| Ortschaftsrat Immekath | 22.07.2024 |
| Ortschaftsrat Kunrau | 23.07.2024 |
| Ortschaftsrat Steimke | 24.07.2024 |
| Ortschaftsrat Schwiesau | 30.07.2024 |