Die Stadtkasse der Stadt Klötze erinnert daran, dass am 15.08.2024 die Steuern für das III. Quartal 2024 und die Gewässerunterhaltungsbeiträge 2024 fällig werden.
Es gelten die zuletzt bekannt gegebenen Steuerbescheide.
Steuerzahler, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen wurden die Zahlungen zum Termin vom Konto eingezogen.
Bei Überweisungen ist unbedingt zu beachten, dass die Personenkontonummer bzw. das Aktenzeichen, ersichtlich aus Ihrem Steuerbescheid, anzugeben ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre Zahlungen richtig verbucht werden können.
Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsbeitreibung nicht vermeiden.
Sparkasse Altmark West
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