Titel Logo
Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 7/2024
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen

Die Stadtkasse der Stadt Klötze erinnert daran, dass am 15.08.2024 die Steuern für das III. Quartal 2024 und die Gewässerunterhaltungsbeiträge 2024 fällig werden.

Es gelten die zuletzt bekannt gegebenen Steuerbescheide.

Steuerzahler, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen wurden die Zahlungen zum Termin vom Konto eingezogen.

Bei Überweisungen ist unbedingt zu beachten, dass die Personenkontonummer bzw. das Aktenzeichen, ersichtlich aus Ihrem Steuerbescheid, anzugeben ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre Zahlungen richtig verbucht werden können.

Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsbeitreibung nicht vermeiden.

Hiermit teilen wir Ihnen die Bankverbindungen der Stadt Klötze mit, die Sie für Ihre Überweisungen nutzen können:

Sparkasse Altmark West

IBAN: DE27 8105 5555 3020 0000 40

BIC: NOLADE21SAW

Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land-Altmark

IBAN: DE88 2579 1635 0214 4000 00

BIC: GENODEF1HMN

Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg

IBAN:DE76 2699 1066 2202 3280 00

BIC: GENODEF1WOB