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Stadt Klötze Kurier
Ausgabe 7/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Der Stadtrat Klötze hat am 24.06.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, "Solarpark Nesenitzer Weg" im Parallelverfahren mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans Kusey

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 11/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, „Solarpark Nesenitzer Weg“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 29 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Kusey. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der derzeit geltenden Fassung) ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss 5. Änderung Flächennutzungsplan Kusey Nr. 12/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Nesenitzer Weg"

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Kusey“, Nr. 12/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark Nesenitzer Weg“ einzuleiten.

Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „5. Änderung des FNP Kusey“ soll im Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche für Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 29 Hektar zu schaffen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der derzeit geltenden Fassung) ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, "Solarpark Am Papenberg" im Parallelverfahren mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans Kusey

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vbB-Plan) Nr. 13/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, „Solarpark Am Papenberg“ einzuleiten.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer ca. 22 ha großen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemarkung Kusey. Der Geltungsbereich wird in der Begründung zu diesem Beschluss erläutert und bildlich dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der derzeit geltenden Fassung) ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Aufstellungsbeschluss 6. Änderung Flächennutzungsplan Kusey Nr. 14/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Am Papenberg"

Der Stadtrat der Stadt Klötze beschließt in öffentlicher Sitzung, das Bauleitverfahren zur Aufstellung einer „6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Kusey“, Nr. 14/2025 - Stadt Klötze, Ortsteil Kusey im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vbB-Plan) „Solarpark Am Papenberg“ einzuleiten.

Der in der Begründung erläuterte und bildlich dargestellte Geltungsbereich der „6. Änderung des FNP Kusey“ soll im Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche für Photovoltaik“ dargestellt werden, um Baurecht für die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 22 Hektar zu schaffen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB, in der derzeit geltenden Fassung) ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durchgeführt wird.

Vorratsbeschluss zum Neubau Feuerwehrgerätehaus in Immekath

Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister die Berechtigung, die Vergaben der Bauleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Immekath gemäß beigefügter Auflistung (Anlage) eigenständig im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten vorzunehmen.

Die Vertretung ist über die Entscheidungen zu informieren.

Grundsatzbeschluss zur Sicherung der Fahrzeugbeschaffung im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Veranschlagung der Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2026, den Haushaltsansatz im Finanzplanjahr 2028 und die Anschaffungskosten des geplanten LF 10 der Ortsfeuerwehr Kusey um 100.000 Euro auf insgesamt 500.000 Euro in der Maßnahme 121 zu erhöhen. In diesem Zuge wird gleichzeitig eine neue Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 veranschlagt.

Die nächsten feststehenden Sitzungstermine: